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Geldanlage: AWD, MEL, AvW, AMIS - Schadenersatz? Bitte warten

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Falsche Anlageberatung, geschönte Verkaufsprospekte, Betrug ... Bis geschädigte Anleger wissen, ob und wie viel Schadenersatz sie erhalten, vergehen Jahre.

Finanzberater waren voll des Lobes, Produktprospekte auch inhaltlich auf Hochglanz getrimmt. "So sicher wie ein Sparbuch, aber ­wesentlich ertragreicher" – damit wurden konservativen Sparern und kleinen Anlegern jahrelang Wertpapiere schmackhaft gemacht.

Dass die vermittelten Aktien, Genussscheine, Zertifikate und andere Formen der Geldanlage alles andere als sicher waren, mussten Tausende Anleger schmerzlich am ­eigenen Leib erfahren. Sie blieben nach Kursabstürzen, Firmenpleiten und betrügerischen Machenschaften als Geschädigte übrig.

Zwischenbilanz zu AWD, Was die EZB an der Ex-Meinl-Bank bemängelt, AvW, AMIS

Wie viel bzw. ob sie überhaupt etwas von ihrem Geld zurückbekommen, werden die meisten erst in etlichen Jahren wissen. Mangels entsprechender gesetzlicher Regelungen ist es schwierig und langwierig, Entschädigungs­forderungen durchzusetzen. Die Grundlagen der entsprechenden Rechtssprechung sind erst im Entstehen.

Im Folgenden eine Zwischenbilanz zu den Prozessen von AWD, Was die EZB an der Ex-Meinl-Bank bemängelt, AvW (Auer-Welsbach), AMIS. - Lesen Sie dazu auch die AWD-Artikel der Stiftung Warentest sowie unseren Kommentar "Anlegerentschädigung: Schubladiert", "AWD: hohe Provisionen" und vor allem Geldanlage über Strukturvertriebe (AWD und andere): Interview mit einem Insider 11/2011 .

AWD: Aktien als mündelsicher verkauft

„AWD, Ihr persönlicher Finanzoptimierer“ heißt es im Firmenlogo. Gegenüber möglichen Kunden präsentierten sich AWD-Berater als unabhängig. Sie verkauften jedoch bevorzugt bestimmte Produkte. In den Beratungs- bzw. Verkaufsgesprächen mit Kleinanlegern wurden Immobilienaktien (Immofinanz- und Immoeast-Aktien) immer wieder als „mündelsicher“ und „so sicher wie ein Sparbuch“ angepriesen. Diesen Anspruch kann allerdings keine Aktie erfüllen. Und anders als Klein­anleger müssen Berater das wohl wissen.

Erbteil der Kinder angelegt

Ein Beispiel von vielen: Nachdem ihr Mann ­gestorben war, musste Frau H., die in Bezug auf Finanzanlagen völlig unerfahren war, das Erbteil ihrer beiden minderjährigen Kinder ­anlegen. Der AWD-Berater empfahl, es in „mündelsichere“ Immofinanzaktien zu inves­tieren. Fazit: Ende 2008 war das Erbteil der ­Kinder infolge von Kursabstürzen fast komplett verloren.

In unserer Rechtsabteilung langten von Ende 2008 bis zum Frühjahr 2009 Tausende Beschwerden von Konsumenten ein, die sich vom AWD falsch beraten fühlten. Vielen war gar nicht bewusst, in welche Art von Anlage sie ihr Erspartes investiert hatten.

Immobilienaktien von Immoeast und Immofinanz

Unser Vorwurf lautet: Die Vorgangsweise, forciert Immobilienaktien von Immoeast und Immofinanz zu verkaufen, hatte System. Umso mehr, als nicht nur die einzelnen Berater für den Verkauf dieser Wertpapiere saftige Abschluss­provisionen lukrierten (die Provisionen für die Vermittlung von Immobilienaktien ­waren ­wesentlich höher als beispielsweise die Provisionen für die Vermittlung eines Bauspar­vertrags), sondern das Unternehmen AWD obendrein Bestandsprovisionen erhielt.

Fünf Sammelklagen mit 2.500 Geschädigten

Der VKI hat insgesamt fünf Sammelklagen mit 2.500 Geschädigten vor Gericht eingebracht und zusätzlich im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums und der Arbeiterkammer Oberösterreich Musterprozesse geführt. Von den Musterprozessen sind mittlerweile einige durch Schadenersatzzahlungen des AWD verglichen und somit beendet.

Bei den Sammelklagen war durch Verzögerungstaktiken des AWD in Form formeller Einwände Sand ins Getriebe geraten. Inzwischen haben die Gerichte aber alle Sammelklagen als zulässig erklärt. Nun soll allerdings auch noch die Vorfrage geklärt werden, ob in Österreich eine Prozessfinanzierung gegen Erfolgsquote und Abtretung der Ansprüche an den VKI zulässig ist. Dazu wird im Dezember verhandelt. Bis der Oberste Gerichtshof als letzte Instanz Klarheit schafft, wird es noch einige Zeit dauern. Erst dann kann mit der Prüfung des Vorwurfes der „systematischen Fehlberatung“ begonnen werden.

Vergleichsangebote unter dem Siegel der Verschwiegenheit

Viele Geschädigte haben auch eigenständig, über Rechtsschutzversicherungen, Klage eingebracht. Hier hat der AWD unter dem Siegel der Verschwiegenheit Vergleichsangebote ­gemacht. In separaten Gerichtsverfahren wird darüber hinaus geprüft, ob Immofinanz, Immoeast und die Privatbank Constantia ­(Depotbank) ebenfalls für die verursachten Schäden zu haften haben.
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Aktie als Fonds bezeichnet: Nachtrag zur Immofinanz

Die Tageszeitung "Wirtschaftsblatt" berichtete am 17.10.2011, dass selbst im (zentral geführten) "AWD-Finance-Manager" die Immofinanz als "Fonds" bezeichnet wurde - siehe Download. Ein Ex-AWD-Berater sagte als Zeuge vor Gericht auch aus, dass man in Schulungen gelernt habe, das Wort "Aktie" zu vermeiden und statt dessen von einem "Wertpapier" reden sollte. Kein Wunder, dass eine Reihe von Geschädigten nicht verstanden hatten, dass sie in Einzelaktien investiert haben.

MEL: Sparbuch für Zertifikate aufgelöst

Ähnlich wie beim Verkauf von Immofinanz- und Immoeast-Aktien ging es bei der Vermittlung von Meinl-European-Land (MEL)-Zer­tifikaten her. Auch sie wurden Sparern von Anlageberatern und in Verkaufsprospekten als sicheres und ertragreiches Investment ­präsentiert.

Spar­bücher aufgelöst

Ertragreich und sicher anlegen – wer möchte das nicht? Ein Beispiel: Auf den Rat eines ­Vermittlers löste ein Konsument seine Spar­bücher auf (das Geld war für den Kauf eines Einfamilienhauses bestimmt) und investierte in MEL-Zertifikate (Zertifikate werden so wie Aktien an der Börse gehandelt, doch ihre ­Inhaber haben kein Mitbestimmungsrecht am Unternehmen). Mitte 2007 kam es zu einem enormen Kurssturz der MEL-Zertifikate. Entsprechend groß waren die Verluste der An­leger.  Aus der Traum vom Einfamilienhaus.

AK klagte die Meinl Bank

Die Arbeiterkammer klagte die Meinl Bank und die Vertriebsfirma Meinl Success auf ­Unterlassung irreführender Werbeangaben in den Verkaufsprospekten für MEL-Zertifikate und erreichte eine einstweilige Verfügung. Demnach darf unter anderem nicht mehr mit großen Gewinnversprechungen geworben werden, ohne gleichzeitig einen deutlichen Hinweis auf die mit der Anlage verbundenen Risiken zu geben. Zudem handelte die Arbeiterkammer für ihre Mitglieder einen Vergleich mit der Meinl Bank aus: Rund 3.600 Anleger erhielten Entschädigungszahlungen für die erlittenen Kursverluste.

Musterprozesse gegen Vermittler von MEL-Zertifikaten

Arbeiterkammer und VKI führen Musterprozesse gegen Vermittler von MEL-Zertifikaten. Es wird Schadenersatz wegen falscher Anlageberatung verlangt. Etliche Anlageberater ­wurden im Zuge dieser Verfahren bereits zur Leistung von Schadenersatz verurteilt. Doch auch manche Anleger wurden nicht komplett aus der Verantwortung entlassen: So entschied etwa der Oberste Gerichtshof auf ­Mitverschulden einer Anlegerin, weil sie die Formulare mit den Risikohinweisen ungelesen unterschrieben hatte.

Prozess gegen Julius Meinl

Gegen Julius Meinl ist übrigens ebenfalls ein Verfahren anhängig. Von dessen Ausgang hängt es ab, ob auch er von Anlegern für er­lit­tene Schäden haftbar ­gemacht werden kann.

AvW: Eigen- oder Fremdkapital?

„So sicher wie eine Veranlagung mit einem Sparbuch, aber wesentlich ertragreicher“, hieß es beim Vertrieb der Genussscheine des ­Kärntner Finanzkonglomerats AvW (Genuss­scheine sind ein Mittelding zwischen ­Anleihe und ­Aktie, Inhaber haben kein Mitbestimmungsrecht am Unternehmen).

500 € pro Person symbolischer Schadenersatz

Die schönen Worte trogen ein weiteres Mal: 2008 gingen die von Wolfgang Auer-Welsbach geleiteten Firmen AvW-Invest und AvW-Gruppe in Konkurs. Er selbst wurde unter anderem wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs gerichtlich verurteilt. 12.500 geprellte Anleger blieben übrig. Den Privatbeteiligten am Prozess gegen Auer-Welsbach (600 davon wurden vom VKI vertreten) wurden 500 Euro pro Person als symbolischer Schadenersatz zu­ge­sprochen. Wolfgang Auer-Welsbach haftet mit seinem Privatvermögen, AvW Invest und AvW Gruppe haften ebenfalls.

Viele Grundsatzfragen sind offen

Wann und ob die geschädigten Anleger etwas von ihrem Geld wiedersehen werden, ist dennoch ungewiss. Viele Grundsatzfragen sind offen. So ist derzeit beispielsweise noch strittig, ob Genussscheine als Eigen- oder als Fremdkapital gelten. Fremdkapital wird bei Konkursen vorrangig bedient, für Eigen­kapitalgeber bleibt dann oft nichts mehr übrig.

Masse­verwalter ist anderer Ansicht

Die Rechtsexperten des VKI meinen: Egal ob Fremd- oder Eigenkapital, den Anlegern steht in jedem Fall Schadenersatz zu. Der Masse­verwalter ist anderer Ansicht. Muster­prozesse sollen hier Rechtsklarheit schaffen. Der VKI wird jedenfalls im Auftrag des Kon­sumentenschutzministeriums AvW-Geschädigte bei der Durchsetzung ihrer Schadenersatzforderungen unterstützen.

AMIS: Von wegen sicher und hochverzinslich

Ende 2005 wurde über zwei Unternehmen der AMIS-Finanzgruppe (AMIS Asset Management Investment Services AG und AMIS ­Financial Consulting AG) das Konkursverfahren ­eröffnet. Die hauptverantwortlichen AMIS-Manager wurden wegen schweren ­gewerbsmäßigen Betruges verurteilt.

Wegen schweren ­gewerbsmäßigen Betruges verurteilt

Rund 16.000 Anleger, deren Geld vermeintlich ­„sicher und hochverzinslich“ angelegt war, wurden geschädigt. Mittlerweile hat der Oberste Gerichtshof in einem vom Prozessfinanzierer Advofin geführten Musterprozess entschieden, dass die Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH (eine auf Basis von EU-Richtlinien geschaffene gesetzliche Entschädigungseinrichtung) für die AMIS-Gelder haftet und Anlegern jeweils bis zu 20.000 Euro des erlittenen Schadens zu ersetzen hat.

Republik muss zuschießen

Da über das Ver­mögen der Anlegerentschädigung nicht alle Ansprüche gedeckt werden können, muss die Republik Österreich einspringen. Die zuständigen Behörden sind ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen. Die Republik bietet nun einen Vergleich an: Demnach werden den AMIS-Anlegern 27 Prozent ihres Gesamtschadens ersetzt, wenn 83 Prozent der betroffenen Anleger zustimmen. Dieser Lösung kann allerdings Prozess­finanzierer Advofin, der über 2.000 Geschädigte vertritt, bislang wenig abgewinnen. Ob der Vergleich zustande kommt, ist daher ungewiss. Aus den Luxemburger Fonds, in die die AMIS-Gelder großteils geflossen sind, ­haben erste Geschädigte bislang nur 20 Prozent ihres Verlustes ersetzt erhalten.

Madoff: 50 Milliarden Dollar Schaden

Jahrelang werden wohl auch Anleger, die vom US-Amerikaner Bernard Madoff geschädigt wurden, warten müssen. Er hatte Investmentfonds nach dem Schneeballsystem betrieben und damit einen Schaden von rund 50 Milliarden Dollar verursacht. Madoff wurde 2008 wegen Betruges verhaftet und im Jahr darauf verurteilt. Geschädigte finden sich in den USA, Europa, Australien, Japan und auch in Österreich.

Etliche Klagen wurden bereits eingebracht, die Ermittlungen sind weiterhin im Gange. Das New Yorker Konkursgericht hat ein Rechtshilfeansuchen an Österreich gestellt.

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Finanzgeschäfte macht jede(r): Abschluss von Versicherungen, Anlegen von Erspartem in unterschiedlichste Produkte, möglicherweise sogar eine Vermögensverwaltung durch Dritte. Jede Menge Möglichkeiten, in eine von vielen Finanzfallen zu geraten: Geschäfte mit schlechter Performance und Geschäftsabschlüsse, welche mit hohen Kosten und zumindest teilweisem Kapitalverlust verbunden sind, kommen nicht selten vor. Letztere sogar mit  steigender Tendenz, wie uns die Gerichtsverfahren von Immofinanz, Meinl, AMIS, Moshammer etc. zeigen.

Finanzangebote sollten immer gründlich durchdacht werden, bevor man seine Unterschrift darunter setzt. Nicht alle Berater von Geldgeschäften meinen es immer gut mit ihren Kunden. Auch bei scheinbar einfachen Geschäftsabschlüssen ist Vorsicht geboten. Sind Sie fit für Finanzgeschäfte aller Art? Mit unserem neuen Buch "Achtung, Finanzfalle!" schärfen Sie Ihren Blick für Anleger und bekommen Einblicke in die Verkaufsmethoden der Finanzbranche.

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Keine Ehre

AWD praktiziert weiter wie bisher, und in diesen Belangen geht nichts weiter. Die Mühlen der Justiz sind so langsam, die Verjährung solcher Delikte ist doch wirklich eine Frechheit. Die Hinhalte-Taktik von AWD bezüglich Immofinanz durfte ich selbst miterleben – und jetzt kommt immer wieder das Argument, da und dort hätte man nachkaufen können, aber ich hätte mich ja geweigert.

Diese Finanzdienstleister haben keine Ehre!

User "Ozzelot"
(aus KONSUMENT 12/2011)

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