Bei der Raiffeisenlandesbank NÖ/Wien hatte eine Kundin Schmuck im Safe. Eintretendes Wasser beschädigte ihn, die Bank berief sich auf "höhere Gewalt". - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Frau Behrens hatte bei der Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien einen Safe gemietet. Sie bewahrte dort ihren Schmuck auf und wähnte ihn sicherer als in den eigenen vier Wänden. Von wegen! In den Safe drang Wasser ein. Doch das erfuhr Frau Behrens erst einige Tage später.
Als der Safe schließlich in Anwesenheit von Frau Behrens und einer Bankangestellten geöffnet wurde, zeigte sich das Ausmaß des Schadens. Der Schmuck, darunter auch wertvolle alte Stücke aus Perlen und Elfenbein, war durch das Wasser teils schwer in Mitleidenschaft gezogen, teils komplett ruiniert worden. Frau Behrens folgte dem Rat der Filialleiterin und brachte den Schmuck zu einem Juwelier, um den Schaden schätzen und den Schmuck reinigen zu lassen.
"Für Schaden nicht verantwortlich"
Als sie Raiffeisen danach wegen der Kostenübernahme kontaktierte, erhielt sie eine Abfuhr. Man sei für den Schaden nicht verantwortlich, tönte das Unternehmen. Frau Behrens war fassungslos. Laut Mietvertrag haftete Raiffeisen für den Safeinhalt bis zu einem Betrag von 3.000 €. Frau Behrens war schon viele Jahre Kundin bei Raiffeisen und hatte früher in einer anderen Filiale einen Safe gehabt.
Spät informiert
Dann hatte sie sich von Raiffeisen dazu überreden lassen, den Safe in der aktuellen Filiale zu mieten. Und jetzt sollte sie auf dem Schaden sitzen bleiben! Hätte man sie außerdem unverzüglich über den Wassereintritt informiert, hätte sie den Schmuck sofort aus dem Safe genommen. Der Perlen- und Elfenbeinschmuck wäre noch zu retten, der Schaden an anderen Schmuckstücken geringer gewesen.
Geschenkter Schmuck, keine Rechnung
Auf all das wiesen wir Raiffeisen in unserem Interventionsschreiben, das wir auf Wunsch von Frau Behrens verfassten, hin. Raiffeisen verlangte daraufhin von Frau Behrens Kostenvoranschläge „... für Reparatur oder Ersatz der angeblich als Safeinhalt beschädigten Gegenstände“. Frau Behrens legte Rechnungsbelege und Kostenvoranschläge für die Reparatur und Reinigung des Schmucks über insgesamt 656 € vor, die Raiffeisen aber nur teilweise akzeptierte. Für den Perlen- und Elfenbeinschmuck lehnte Raiffeisen Schadenersatz überhaupt ab. Da diese Schmuckstücke Geschenke ihres Mannes gewesen waren, hatte Frau Behrens keine Kaufbelege.
Gutachten verlangt
Laut Raiffeisen hätte sie daher eine Kostenschätzung der Wertminderung von einem Gutachter erstellen lassen und vorweisen müssen. Aber: Wer hätte das bezahlt? Raiffeisen erklärte sich letztlich bereit, Frau Behrens "in Kulanz“ 321,20 € Schadenersatz anzubieten. Denn: Wassereintritt sei "höhere Gewalt“, und dafür sei Raiffeisen nicht verantwortlich.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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