Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) begrüßt das heutige Strafurteil im Verfahren gegen Wolfgang Auer-Welsbach und insbesondere auch den Zuspruch eines Teils der Schadenersatzansprüche (500 Euro). Diese sind ein Symbol für die finanzielle Verantwortung des Wolfgang Auer-Welsbach. Damit bekommen die Schadenersatzforderungen der vielen geschädigten Anleger eine weitere Grundlage.
Schadenersatzforderungen
Zum einen haftet Auer-Welsbach mit seinem Privatvermögen, zum anderen haften auch die AvW-Firmen für Schäden, die durch Auer-Welsbach verursacht wurden. Daher werden nun Forderungen im Konkurs anzumelden sein und man wird Schadenersatz von Auer Welsbach fordern. Der VKI wird – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – den geschädigten Anlegern mit Rat und mit Musterprozessen zur Seite stehen.
Schadenersatz zum Teil symbolisch zugesprochen
Das heutige Strafurteil gegen Auer Welsbach ist eine wichtige Zäsur für geschädigte Anleger auf dem Weg, wenigstens teilweise die erlittenen Schäden ersetzt zu bekommen. Das Gericht hat sogar einen symbolischen Teil der Schadenersatzansprüche den Privatbeteiligten – rund 600 von ihnen wurden auch heute von Rechtsanwalt Dr. Felsberger im Auftrag des VKI vertreten – zugesprochen und sie mit dem Rest auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Damit sollte klargestellt sein, dass nun Wolfgang Auer-Welsbach auch persönlich für den angerichteten Schaden haftet. Bleibt nur die Frage, auf welches Privatvermögen seine Gläubiger noch greifen können. Dazu wird es weiterer Aufklärung bedürfen – notfalls auch im Zuge von Exekutionen und eines allfälligen weiteren Konkursverfahrens.
AvW Invest und AvW Gruppe haften
Aber auch die von Auer-Welsbach geleiteten Firmen – AvW Invest und AvW Gruppe, beide im Konkurs – haben für die von Auer-Welsbach verursachten Schäden einzustehen. In den Konkursen wurde die Frist zur Anmeldung von Forderungen zuletzt auf den 30.4.2011 erstreck. Die Masseverwalter haben für Ende Februar ein vereinfachtes elektronisches Anmeldesystem angekündigt. Gleichzeitig haben die Masseverwalter aber auch angekündigt, Forderungen von geschädigten Anlegern bestreiten zu müssen, um mit Musterprozessen Rechtsklarheit zu schaffen.
Hilfe für geschädigte Anleger
„Der VKI wird in Musterprozessen auf diese Rechtsklarheit dringen und hofft, dass für die Masse der Geschädigten vorgesorgt wird, sodass deren Forderungen derweilen nicht verjähren können“, kündigt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI an. Der VKI wird rechtzeitig vor Ende der Anmeldefrist genaue Anleitungen geben, wie Geschädigte ihre Forderungen im Konkurs der beiden Firmen richtig anmelden können. Wer von Anlegeranwälten oder Kreditschutzverbänden vertreten wird, möge sich an diese Institutionen wenden.
Weitere Informationen zum Thema AvW gibt es auf www.verbraucherrecht.at.