Die deutsche Bundesregierung entschädigt Pauschaltouristen für geplatzte Reisen des insolventen Anbieters. Das betrifft Konsumenten, die bei einem deutschen Ableger der Thomas-Cook-Gruppe gebucht haben.
Keine Forderungen mehr an Thomas Cook Österreich AG
Letztes Jahr schlitterte die britische Thomas-Cook-Gruppe mit ihren internationalen Ablegern in die Insolvenz – wir berichteten Reisekonzern: Thomas Cook in Konkurs - Was können Betroffene tun? darüber. In ganz Europa hatten viele Kunden ihre Reisen bereits vorausbezahlt. Geschädigte der Thomas Cook Österreich AG konnten bis November 2019 einen Antrag auf Entschädigung stellen. Bis Ende 2020 wurde das Geld ausbezahlt. Weitere Forderungen an den österreichischen Ableger sind leider nicht mehr möglich.
Entschädigung aus Deutschland startet
Anders sieht das in Deutschland aus: Die deutsche Bundesregierung entschied im Dezember 2019, Pauschalreisenden freiwillig einen Teil ihrer Ausgaben zu erstatten. Haben Sie bei einem deutschen Reiseveranstalter der Thomas-Cook-Gruppe, bei der Thomas Cook International AG oder der Tour Vital Touristik GmbH gebucht? Dann können Sie bis 15. November 2020 online eine Ausgleichszahlung für geplatzte Reisen beantragen.
Konkret geht es um den Teil ihrer Zahlung, den keine Insolvenzversicherung des Konzerns ausgleicht. Dafür müssen Sie Neues zu Thomas Cook: Deutsche Regierung springt ein Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter gemeldet und bei der Versicherung geltend gemacht haben.
Weitere Details und Links zu den Online-Anträgen finden Sie auf unserer Webseite Thomas-Cook-Pleite: Onlineantrag für Pauschalreisende