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Reisekonzern: Thomas Cook in Konkurs - Was können Betroffene tun?

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Der britische Reiseanbieter Thomas Cook ist pleite. Was können Sie als Betroffener tun?

Im Urlaubsquartier oder am Flughafen noch einmal zahlen, weil Thomas Cook in Konkurs ist? Das passiert derzeit einigen Urlaubern. Der britische Reisekonzern Thomas Cook ist insolvent und hat in der Nacht auf Montag sämtliche Geschäfte eingestellt. Inzwischen sind auch die Thomas Cook GmbH in Deutschland und die Thomas Cook Austria AG in Österreich insolvent. Beide haben den Verkauf von Reisen eingestellt und können die Durchführung von bereits gebuchten Reisen nicht gewährleisten.

Nach der Pleite wollen Betrüger offenbar sensible Kundendaten abfischen. Thomas Cook in Deutschland warnte am Samstagabend: "Derzeit gibt es eine böse E-Mail-Betrugsmasche: Diese E-Mail ist als offizielle Nachricht von Thomas Cook deklariert mit dem Betreff: "Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise."" Darin würden sensible Daten abgefragt, beispielsweise Pass- und Kreditkartendaten. Thomas Cook habe aber "zu keiner Zeit E-Mails dieser Art an Kunden verschickt. Bitte ignorieren Sie diese Mails und löschen diese", hieß es weiter.

Aktuelle Informationen

Unsere Kolleginnen und Kollegen vom Europäischen Verbraucherzentrum haben das Wichtigste zusammengestellt. Hier lesen Sie die laufend aktualisiertenFAQ zur Thomas-Cook-Insolvenz Inzwischen

Folgende Reiseveranstalter sind nicht betroffen:

Dertouristik Gruppe (Dertour/Meiers/ITS/JAHN), FTI-Gruppe (5vor Flug/BigXTRA/FTI), Schauinsland Reisen, TUI-Gruppe, LMX Reisen, VTOURS, AMEROPA, Alltours (inkl Byebye), ETI Reisen, LTUR, TROPO, OLIMAR, HLX

Insolventabwickler kontaktieren

Österreichische Urlauber werden gebeten, den Abwickler der Insolvenz zu kontaktieren:
AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich
Pottendorfer Straße 23-25, A-1120 Wien
Telefon: +43 1 525 03-6853, Fax: +43 1 525 03-999
E-Mail: thomascook.at@allianz.com

Bei Buchungen bei und Problemen mit der österreichischen Tochter von Thomas Cook können Sie sich an unser Beratungszentrum wenden: VKI-Beratung

Fluglinie Condor

Die Condor-Airline gehört zur britischen Thomas Cook, ist nicht von der Insolvenz betroffen, sondern fliegt weiterhin. Allerdings wird Condor laut Website jene Konsumenten, die eine Reise bei Thomas Cook, Neckermann, Oeger Tours, Air Marin und Bucher Reisen gebucht haben, am 23. und 24. September nicht auf ihren Flügen annehmen. Das liegt daran, dass diese Reiseveranstalter die Durchführung der Reisen nicht gewährleisten können.

Insolvenzschutz bei Pauschalreisen

Gemäß des Pauschalreisegesetzes ist man im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert. Kann die gebuchte Reise nicht durchgeführt werden, bekommen Sie Ihr Geld zurück. Sollten Sie sich bereits am Urlaubsort befinden, müssen Sie kostenlos zurück nach Hause transportiert werden, sofern dies Teil der Pauschalreise war (z.B. Flug).

Weitere Informationen finden Sie in diesem Europakonsument-Artikel: Insolvenzschutz bei Pauschalreisen

Meist geringen Anteil zurück

Erfahrungsgemäß kann es lange dauern, bis ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Geschädigte Konsumenten, die ihre Forderungen anmelden, erhalten nur einen Prozentsatz laut Quote, der meist sehr gering ausfällt.

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