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VW-Sammelklage: Wende im Zuständigkeitsstreit - Ende der Verzögerungstaktik von VW

Sind österreichische oder deutsche Gerichte für unere VW-Klagen zuständig? Das Oberlandesgericht Linz bestätigt erstmals die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte.

Mitte September 2015 hat VW eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda aus der Konstruktionsserie EA 189 mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware Abgastests manipuliert zu haben. Schadenersatzzahlungen an Betroffene wurden von VW aber ebenso wie in anderen europäischen Ländern verweigert. Wir vom VKI brachten daraufhin im September 2018 16 Sammelklagen für rund 10.000 Geschädigte bei allen Landesgerichten Österreichs mit einem Gesamtstreitwert von rund 60 Millionen Euro gegen VW ein. Wie bei sämtlichen grenzüberschreitenden Rechtsstreits stand auch hier die Frage im Raum, welches Land für die Klagen österreichischer Betroffener zuständig ist.

16 Sammelklagen bei 16 Landesgerichten - in einer Infografik. Bild: VKI.

Streit um Zuständigkeit

VW bestreitete in allen bisherigen Verfahren, dass die Zuständigkeit österreichischer Gerichte gegeben wäre. Der Konzern legte dazu ein Privatgutachten vor, in dem – entgegen der klaren Rechtsprechung – behauptet wurde, dass keine Zuständigkeit für Verfahren in Österreich gegeben wäre. Die Erstgerichte in Korneuburg, Wiener Neustadt und Wels folgten dem von VW beauftragten Gutachten, nach dem nur das Gericht in Braunschweig für VW Klagen zuständig sein soll. Dabei wurde argumentiert, dass der Schaden beim Generalimporteur eingetreten sei. Warum VW Interesse daran hatte, die Verfahren in Deutschland zu führen, ist nachvollziehbar; in erster Linie wohl deswegen, weil die Erfolgswahrscheinlichkeit beim Gericht in Braunschweig gegen VW zu gewinnen nach einer Statistik des ADAC gering wäre. 

Taugliches Instrument für Massenverfahren

Natürlich sind Massenverfahren mehr Arbeit für die Justiz, und es fehlt in Österreich seit langem an einem tauglichen Instrument, um Massenverfahren fair, kostengünstig und effizient abzuwickeln. Das darf aber kein Argument sein, die einheitlichen europäischen Zuständigkeitsregelungen bei gleicher Sachlage ungleich anzuwenden. Umso erfreulicher ist deshalb die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgericht Linz.

Ende der Verzögerungstaktik

Das Oberlandesgericht Linz (OLG Linz) hat nun in einem der sechzehn Sammelklagsverfahren als erstes Gericht die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte bejaht. Das ist im Hinblick auf die zuletzt erfolgten Entscheidungen eine Wende im Zuständigkeitsstreit in den Sammelverfahren. Damit rückt die inhaltliche Prüfung der Haftung von VW näher. Das OLG Linz hält fest, dass jenes Gericht zuständig ist, in dessen Sprengel das Fahrzeug übergeben wurde. Ein Rechtszug an den Obersten Gerichtshof ist für VW möglich.

„Es ist erfreulich, dass das OLG Linz an der schon bisher eindeutigen Rechtslage und Rechtsprechung betreffend Mag. Thomas Hirmke, Leiter der VKI-Rechtsabteilung (Foto: Thörisch)Zuständigkeit festhält, die Zuständigkeit bejaht und damit im Ergebnis einer Verzögerungstaktik von VW einen Riegel vorschiebt. Damit bestehen gute Aussichten, dass sich auch die anderen Gerichte bald inhaltlich mit der Haftung von VW auseinander setzen können“, zeigt sich Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im VKI, erfreut.

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