Zum Inhalt

Urlaubsreklamationen - Mehr Schadenersatz bei entgangener Urlaubsfreude

Wenn im Badeurlaub der Strand gesperrt ist oder im Hotel die Presslufthämmer dröhnen, kann man einen Teil des Preises für die Pauschalreise zurückverlangen.

Nun hat der Oberste Gerichtshof einem Paar, dessen Flitterwochen in Ägypten wegen vieler Ärgernisse verpatzt war, zusätzlich Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zugesprochen. Dieses Urteil ist wegweisend: Erstgericht und Berufungsgericht hatten in diesem Musterprozess, den wir im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geführt hatten, zuerst nur eine Preisminderung zuerkannt.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Online-Glücksspiel: Was ist legal?

Online-Glücksspiel: Was ist legal?

Im österreichischen Glücksspielgesetz ist ein Quasi-Monopol definiert, wonach nur teilstaatliche Betreiber auch für das Glücksspiel im Internet Konzessionen bekommen.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang