Wenn im Badeurlaub der Strand gesperrt ist oder im Hotel die Presslufthämmer dröhnen, kann man einen Teil des Preises für die Pauschalreise zurückverlangen.
Nun hat der Oberste Gerichtshof einem Paar, dessen Flitterwochen in Ägypten wegen vieler Ärgernisse verpatzt war, zusätzlich Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zugesprochen. Dieses Urteil ist wegweisend: Erstgericht und Berufungsgericht hatten in diesem Musterprozess, den wir im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geführt hatten, zuerst nur eine Preisminderung zuerkannt.