Viele Unternehmen verlangten Zahlscheinentgelte, obwohl sie verboten sind. Das hat der Oberste Gerichtshof nun endgültig abgestellt: Der VKI hilft Konsumenten zuviel gezahles Geld zurückzufordern.
VKI-Sammelaktion zur Rückzahlung von Zahlungsentgelten
Konkret geht es um eine Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen T-Mobile. Der oberste Gerichtshof verurteilte T-Mobile exemplarisch für viele andere Unternehmen zur Unterlassung entsprechender Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Entscheidung ist endgültig. - Lesen Sie auch Urteil: Zahlscheingebühr bei Hutchison 3 gesetzwidrig 9/2014
Geld-zurück-Aktion läuft bis 31.10.2014
Der VKI startet eine große Sammelaktion zur Rückzahlung der in den vergangenen Jahren unrechtmäßig bezahlten Zahlungsentgelten – zu finden auf der Website des VKI-Rechtsbereiches www.verbraucherrecht.at. Sie als Kunde können dort Forderungen gegen Unternehmen unterschiedlichster Branchen melden. Der VKI fordert diese Unternehmen auf, das unrechtmäßig verlangte Geld an die Kunden zurückzuzahlen. Die Aktion ist vorerst mit 31.10.2014 befristet und für alle Teilnehmer kostenlos.
Zahlungsdienstegesetz gebrochen
Der juristische Hintergrund: Seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) am 1.11.2009 gilt auch in Österreich das Verbot, bestimmte Zahlungsinstrumente mit besonderen Entgelten zu belegen. Trotzdem verlangten viele Unternehmen (darunter auch der Telekom-Anbieter T-Mobile) in den vergangenen Jahren zusätzliche Gebühren. Die Klage des VKI erfolgte im Auftrag des Sozialministeriums. Konsumenten, die auf einer Zahlung per Zahlschein bestanden mussten zwischen zwei und fünf Euro zusätzlich bezahlen. Wir haben darüber und über unsere Klagen berichtet (siehe rechts).
Eine Gebühr mit vielen Namen
Die Unternehmen haben diese Zahlscheingebühr bzw. das Erlagscheinentgelt den Kunden in unterschiedlichsten Bezeichnungen in Rechnung gestellt:
- Entgelte für Zahlungen ohne Einzugsermächtigung
- Aufwandersatz
- Entgelte auf Verrechnungskonto
- Bearbeitungsgebühr für Zahlscheinzahlung
- Entgelt für Bearbeitung Ihrer Zahlung
- Mehrkosten für Zustellung der Rechnung
- Aufwand/Entgelt/Gebühr für die Zusendung vorausgefüllter Zahlscheine
- Verrechnung von Kosten für die Zusendung von Zahlscheinen
- Mehrkostenersatz für die Zustellung der Prämienvorschreibung
- Abgeltung der entstehenden Mehraufwendungen aus der gewählten Zahlungsweise sowie sonstiger Nebenleistungen
- Einhebungsgebühr
- Erlagscheinspesen
- Bearbeitungsgebühr
- Kosten für die Erstellung eines Erlagscheines