"Ein Fall für KONSUMENT": Fälle aus unserer Beratung, die wir erfolgreich erledigten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. - Diesmal: UPS schickte die beschädigte Kiste doch noch zurück. Der verursachte Schaden wurde von UPS jedoch nicht ersetzt.
Frau Reisinger übersiedelte von London nach Wien. Bevor sie sich selbst auf den Weg machte, packte sie noch einige persönliche Gegenstände in eine Metallkiste und gab sie bei Mail Boxes Etc. Waterloo auf. Frau Reisinger trug sich sowohl als Absenderin als auch als Empfängerin ein. Der Versand der Kiste von London nach Wien erfolgte über UPS.
Während Transport stark beschädigt
Als die Metallkiste in Wien einlangte, stellte Frau Reisinger fest, dass sie während des Transports stark beschädigt worden war. Sie meldete UPS den Schaden, UPS holte die Kiste ab. Zur Schadensüberprüfung, dachte Frau Reisinger. Aber: UPS schickte die Metallkiste an Mail Boxes Etc. in London, also an die Firma, bei der Frau Reisinger die Kiste aufgegeben hatte. Weshalb die Kiste dorthin geschickt wurde, war für Frau Reisinger nicht nachvollziehbar. Für Mail Boxes offensichtlich auch nicht. Die Firma lehnte sowohl die Übernahme der Kiste als auch die Übernahme des Schadens ab. Die Kiste wurde daraufhin nach Deutschland überstellt, in das Versandlager von UPS.
Zahlung des Transportschadens abgelehnt
Inzwischen hatten sich auf Frau Reisingers Bitte die Kollegen unseres Europäischen Verbraucherzentrums Österreich eingeschaltet und UPS in Interventionsschreiben aufgefordert, Frau Reisinger die Metallkiste zu retournieren und den Transportschaden (79,90 €) zu ersetzen. UPS lehnte ab und führte u.a. an, dass es sich bei der Metallkiste um die Transportverpackung gehandelt habe und dass Frau Reisinger bewusst auf eine weitere Verpackung verzichtet habe – die Kiste war aber in eine starke Plastikfolie eingeschweißt gewesen.
Keine Haftung für Verpackungsschäden
Obendrein sei laut UPS-Beförderungsbedingungen eine Haftung für die Beschädigung von Verpackung ausgeschlossen – rechtlich gesehen gilt die Bestimmung über den Ausschluss der Haftung für Verpackung gegenüber Verbrauchern jedoch als sittenwidrig und nicht vereinbart. Frau Reisinger hätte UPS zudem mitgeteilt, dass sie an der Kiste nicht mehr interessiert sei. Auch das stimmte so nicht.
Dennoch blieb UPS dabei: Die Kiste sei abholbereit im Versandlager in Deutschland. Sollte Frau Reisinger auf den Versand der Metallkiste nach Österreich bestehen, benötige UPS eine schriftliche Bestätigung, dass der Rücktransport auf Frau Reisingers Risiko und Kosten erfolge.
Kiste doch noch zurückgesandt
Nach einigen weiteren Interventionsschreiben unserer Kollegen schickte UPS die Kiste endlich zurück. Der Versand von Deutschland nach Wien wurde Frau Reisinger nicht in Rechnung gestellt. Den während des Transports von London nach Wien verursachten Schaden bekam sie allerdings nicht ersetzt.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .