Zum Inhalt
Altwarengeschäft hat Möbel am Gehsteig stehen
Verkauf in Kommission: Der Händler kann eine Extra-Gebühr verlangen, muss das aber vorher sagen Bild: Tupungato/Adobe

Kunsthandel: Gebühr für Möbelverkauf

Die „Einziehungsgebühr“ war nicht vereinbart. Wir konnten helfen.

Frau Linde beauftragt 2015 die Kunsthandlung Fiedler alte Möbel und Einrichtungsgegenstände aus einer Verlassenschaft zu verkaufen. Es gibt einen Vertrag, Bezahlung über Kommission. 

Über Jahre keine Käufer

Ein paar Stücke wechseln den Besitzer, für den Rest finden sich aber über Jahre keine Käufer. Als die Konsumentin ihre Möbel abholen will, möchte der Händler für seinen Arbeitsaufwand 550 Euro („Einziehungsgebühr“). Im Gespräch, so Frau Linde, war davon nie die Rede. 

Vereinbarung nötig

Wir teilen dem Händler mit, dass er so eine Gebühr nur dann verlangen dürfe, wenn sie vertraglich vereinbart ist. Der Kunsthändler verzichtet auf die Gebühr und Frau Linde kann ihre Möbel abholen.

Betreut hat den Fall ...

Theresa Aichner - Juristin für Allgemeines Konsumentenrecht
Theresa Aichner, LL.M. – Juristin für Allgemeines Konsumentenrecht

Bild: Theresa Aichner - Juristin für Allgemeines Konsumentenrecht | VKI

... Theresa Aichner, LL.M. 

Sollten Sie ein vergleichbares Problem haben, wenden Sie sich bitte an unsere VKI-Beratung.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang