Frau Linde beauftragt 2015 die Kunsthandlung Fiedler alte Möbel und Einrichtungsgegenstände aus einer Verlassenschaft zu verkaufen. Es gibt einen Vertrag, Bezahlung über Kommission.
Kunsthandel: Gebühr für Möbelverkauf
Die „Einziehungsgebühr“ war nicht vereinbart. Wir konnten helfen.
Über Jahre keine Käufer
Ein paar Stücke wechseln den Besitzer, für den Rest finden sich aber über Jahre keine Käufer. Als die Konsumentin ihre Möbel abholen will, möchte der Händler für seinen Arbeitsaufwand 550 Euro („Einziehungsgebühr“). Im Gespräch, so Frau Linde, war davon nie die Rede.
Vereinbarung nötig
Wir teilen dem Händler mit, dass er so eine Gebühr nur dann verlangen dürfe, wenn sie vertraglich vereinbart ist. Der Kunsthändler verzichtet auf die Gebühr und Frau Linde kann ihre Möbel abholen.
Betreut hat den Fall ...
Bild: Theresa Aichner - Juristin für Allgemeines Konsumentenrecht | VKI
... Theresa Aichner, LL.M.
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