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Weißer Lieferwagen fährt in der Stadt
Bild: photoschmidt/StockAdobe

123-Transporter: Insolvenz

Wir hatten Anfragen verärgerter Kund:innen. Wir haben das Unternehmen wegen unsauberer Geschäftsbedingungen geklagt. Jetzt ist 123-Transporter insolvent. Zahlreiche Kunden haben ihre Kaution nicht zurückbekommen. 

Es hatte im Vorfeld schon länger kräftig geknirscht. Jetzt ist die 123 Shared Mobility GmbH (123-Transporter) insolvent. Lesen Sie: Insolvenz, was soll ich tun? Über das Unternehmen ist ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet worden. Forderungen können bis 31. Dezember angemeldet werden. Über den Sanierungsplan wird am 29. Jänner 2026 abgestimmt. 

Angeblich zu schnell

In den letzten Monaten hatten sich Betroffene an uns gewandt: Sie berichten über Abbuchung von Strafen durch 123-Transporter wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rauchen im Fahrzeug. Bei der Arbeiterkammer sind in den vergangenen Jahren viele Beschwerden wegen Abbuchungen eingelangt. Zahlreiche Kund:innen haben ihre Kaution nicht zurück erhalten. Sie lagen im Schnitt zwischen 500 und 1.000 Euro.

Forderung anmelden

Portrait Dr.in Petra Leupold LL.M. (UCLA) - VKI-Juristin
Dr.in Petra Leupold LL.M. (UCLA) - VKI-Juristin Bild: VKI

„Wenn diese Beträge vom Unternehmen nicht auf einem eigenen Treuhand- oder Sonderkonto verwahrt worden sind, dann besteht kein Aussonderungs- oder Absonderungsrecht“, sagte Petra Leupold, Leiterin unserer Rechtsabteilung. Während Kautionen bei Wohnungen im Insolvenzfall abgesichert sind, ist das hier nicht so. Das kann bedeuten, dass das Geld weitgehend weg ist. Im Fall von 123-Transport müsste man als Gläubiger eine Forderung anmelden. Die Gebühr dafür beträgt 31 Euro. 

4,7 Mio. Euro Schulden

Masseverwalter ist die Leeb & Weinwurm Rechtsanwälte GmbH. Die erste Tagsatzung findet am 15. Jänner 2026 statt. Gläubigern wird eine Quote von 20 Prozent angeboten, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. Für eine 500-Euro-Kaution würde man - wenn der Sanierungsplan genehmigt wird - 100 Euro zurückbekommen, minus 31 Euro Gebühr. Die Schulden betragen 4,7 Mio. Euro. Der Großteil davon ergibt sich aus nicht zurückgezahlten Kautionen. Wir vom VKI haben 2024 und 2025 drei Klagen wegen unsauberer Vertragsklauseln eingebracht. Urteile liegen noch keine vor.

Zwangskredit durch Kund:innen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von 123-Transporter wollten in einer Klausel bestimmen, dass der Vermieter "bis zur Rückzahlung frei über den Kautionsbetrag verfügen" dürfe. Und weiter: Er sei „nicht verpflichtet, die Kaution auf einem speziellen Kautionskonto zu verwahren oder in anderer Weise von seinem sonstigen Vermögen zu trennen", heißt es in den Regelungen. Das ist nach Ansicht von Leupold "unzulässig und damit unwirksam“. Letztlich würde das die Kund:innen dazu verpflichten, dem Unternehmen einen ungesicherten  Kredit zu gewähren.

Rückzahlung nach zwei Monaten

Die Rückzahlung der Kautionen durch 123-Transporter sei zudem nicht automatisch nach Rückgabe des Fahrzeugs, sondern zum Teil erst nach rund 60 Tagen erfolgt. Dafür sei ein eigener Antrag nötig gewesen. Auch das ist unzulässig. Kund:innen hätten das Geld nach der Rückgabe des Transporters zurückbekommen müssen. 

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