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Ein blaues Auto auf einem großen, leeren Parkplatz
Verlangt Ihr Carsharing-Anbieter, dass Sie das Auto an den selben Platz zurückbringen? Bild: Marco de Benedictis/Shutterstock

Sharetoo: E-Carsharing - Woanders abgestellt

500 Euro Strafe, weil ein Kunde sein Carsharing-Auto angeblich falsch abgestellt hatte. - Wir konnten helfen.

Wozu kaufen, wenn man mieten kann? Herr Treiber bucht über die sharetoo-App ein E-Auto bei der Wirtschaftsuniversität Wien. Am nächsten Tag stellt er es an einem sharetoo-Parkplatz in Mödling wieder ab.

Wieder an denselben Platz zurückstellen

In der Folge erhält er die Aufforderung, 500 Euro Strafe zu bezahlen. Begründung: Nutzer:innen müssten den Wagen wieder an denselben Platz zurückstellen. Das stehe in den Geschäftsbedingungen.

Nun ist es bei Carsharing unüblich, dass das Fahrzeug an den Abholort retourniert werden muss. Und bei der Buchung gab es darüber auch keine klare Information; auch nicht zu einer Vertragsstrafe.

Wir intervenierten und dem Kunden wurde die Strafe erlassen.

Betreut hat den Fall ...

Alexander Wurditsch - Jurist: allgemeines Konsumenten-, Banken- und Versicherungs- sowie Reiserecht
Mag. Alexander Wurditsch - Jurist: allgemeines Konsumenten-, Banken- und Versicherungs- sowie Reiserecht Bild: VKI

... unser Jurist Mag. Alexander Wurditsch.

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