Zum Inhalt

Hofer Catering & Consulting - Leck im Tretboot

, aktualisiert am

"Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Hofer Consulting ersetzte den Sachschaden doch noch.

Familie Weber hatte am Stubenbergsee (Stmk.) ein Tretboot von Hofer Consulting gemietet. Eltern und Kinder waren bereits eine Weile mit dem Boot unterwegs, als sie bemerkten, dass es leck war. Sie fuhren so rasch wie möglich zurück. Knapp vor der Anlegestelle kenterte das Boot und die Webers fielen mit all ihren Sachen ins Wasser.

Dabei ging einiges (unter anderem Schuhe) verloren, anderes wie Kamera und Handy wurde ruiniert. Frau Weber meldete Hofer Consulting die Schadenshöhe von 387 Euro. Obwohl ihr die prompte Überweisung zugesagt wurde, wartete sie monatelang vergeblich auf ihr Geld. Nachdem wir uns eingeschaltet hatten, überwies Hofer Consulting schlussendlich den Betrag.

Stellungnahme Fa. Hofer

Die Schadloshaltung der Familie Weber, und das wird Frau Weber bestätigen, stand für uns NIE zur Frage!
Die Boote werden täglich überprüft & gewartet. Das betroffene Boot muss demnach kurz vorher beschädigt worden sein. (Auch mutwillige Beschädigungen sind leider keine Ausnahme mehr … )

Mit Familie Weber wurde nach dem Vorfall regelmäßig Kontakt gehalten. Der Schaden wurde unmittelbar danach unserer Betriebshaftpflicht gemeldet. Von Versicherungsseite wurde zugesichert: "Der entstandene Schaden würde direkt mit Familie Weber abgerechnet“. Dieser Vorgang zog sich, wie Familie Weber richtig anführte, leider über mehrere Wochen, dauerte ihnen schlussendlich zu lange und sie rief den VKI auf den Plan.

Um den Vorfall mit Familie Weber abzuschließen, wurde der Betrag von uns sofort zur Überweisung gebracht und wir hielten uns seitens der Versicherung schadlos. Das wichtigste jedoch: NIEMAND KAM KÖRPERLICH ZU SCHADEN!

Stefan Hofer
HOFER CATERING & CONSULTING
A-8223 Stubenberg am See
2.8.2011

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Online-Glücksspiel: Was ist legal?

Online-Glücksspiel: Was ist legal?

Im österreichischen Glücksspielgesetz ist ein Quasi-Monopol definiert, wonach nur teilstaatliche Betreiber auch für das Glücksspiel im Internet Konzessionen bekommen.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang