70 Österreicherinnen fordern von der Allianz Versicherung in Paris rund 700.000 Euro Schadenersatz für fehlerhafte PIP-Brustimplantate. Eine französische Anwaltskanzlei hat mit Hilfe des VKI die ersten Klagen zugestellt.
Die Rechtsabteilung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) hat 70 Fälle von Frauen gesammelt, die sich durch fehlerhafte Brustimplantate der französischen Firma PIP geschädigt sehen. Sei es, dass die Implantate undicht waren und ausgetauscht werden mussten, sei es, dass der jeweilige Operateur zu einem raschen Austausch rät. In jedem Fall haben die Frauen in Durchschnitt einen Schaden in Höhe von jeweils rund 10.000 Euro erlitten. Der VKI verlangt nun von der französischen Haftpflichtversicherung der Firma PIP, der Allianz Versicherung in Paris, den Ausgleich dieser Schäden.
Drei Musterklagen gegen Allianz
Gestern wurden in Paris von der Anwaltskanzlei Dizier & Bourayne drei Musterklagen gegen die Allianz Versicherung vor dem Landesgericht ("Tribunal de Grande Instance") in Paris zugestellt. In den nächsten Tagen werden sich alle 70 Geschädigte den anhängigen Strafverfahren gegen PIP und seine leitenden Mitarbeiter anschließen.
Billiges Industriesilikon
PIP, der Hersteller der Brustimplantate verwendete für seine Produkte offenbar billiges Industriesilikon. Die Folgen für tausende Frauen in der ganzen Welt sind zum einen platzende Implantate und Entzündungen, die einen raschen Austausch erfordern. Zum anderen warnen viele amtliche Stellen auch vor möglichen Folgeschäden. Daher raten Operateure auch ohne akute Beschwerden zum raschen Austausch. Die betroffenen Frauen müssen also weitere Operationskosten, weitere Schmerzen und auch Ängste vor Folgeschäden in Kauf nehmen.
Hersteller kann nicht zahlen
Diese Schäden aus einem fehlerhaften Produkt könnten sie gegen den Hersteller geltend machen. Doch PIP ist insolvent (zahlungsunfähig) und ein Ersatz daher höchst unwahrscheinlich. Gegen PIP und leitende Mitarbeiter sind weitere Strafverfahren in Frankreich anhängig.
Mehr Informationen finden Sie auf www.verbraucherrecht.at - der Website der VKI-Rechtsabteilung.