Bei der Intubation vor einer Operation werden die Zahnkronen einer Patientin beschädigt. Besteht Anspruch auf Schadenersatz?
Der Fall: Bei einer Patientin muss die Schilddrüse operativ entfernt werden. Vor dem Eingriff weist sie mit Hinblick auf die Intubation bei der Narkose im Spital extra darauf hin, dass sie mehrere Zahnkronen trägt. Bei der vorgeschriebenen Aufklärung über Risiken und Verlauf der Narkose gehen die Anästhesisten jedoch nicht auf die Möglichkeit ein, dass der Zahnersatz beim Eingriff geschädigt werden kann.
Neue Kronen kosten viel Geld
Als die Patientin nach dem Eingriff versucht, feste Nahrung zu sich zu nehmen, bemerkt sie, dass eine der Zahnkronen nicht mehr fest sitzt. Nach der Entlassung aus dem Spital sucht sie deshalb zwei niedergelassene Zahnärzte auf. Diese bestätigen ihr beide, dass die Beschädigung der Zahnkrone zweifelsfrei auf den Intubationsvorgang zurückzuführen ist. Eine entsprechende zahnmedizinische Revision würde nach den Heilkostenplänen der Zahnärzte Kosten im vierstelligen Bereich ausmachen.
Zahnärztliches Gutachten
Intervention: Die von der Patientin involvierte Tiroler Patientenvertretung fordert die Krankenanstalt zu einer Stellungnahme auf. In dieser weist das Spital darauf hin, dass ein Schaden, wie er bei der Patientin eingetreten ist, bei einer Intubation nie zur Gänze ausgeschlossen werden kann. Der Schadensfall hätte jedoch in den Krankenunterlagen beziehungsweise im Pflegebericht dokumentiert werden müssen, was nicht geschah. In weiterer Folge konfrontiert die Patientenvertretung die Haftpflichtversicherung der Krankenanstalt mit dem Vorfall und legt dabei die eindeutigen zahnärztlichen Expertisen vor.