Ein Auskunftsdienst, der über einen Konsumenten Daten gespeichert hatte, ohne ihn darüber zu informieren, muss diesem 750 Euro Schadenersatz wegen Gefährdung des beruflichen Fortkommens zahlen.
So urteilte der Oberste Gerichtshof in einem Verfahren, das wir im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geführt hatten. Herrn M. war ein Handyvertrag unter Berufung auf eine negative Eintragung in der Bonitätsdatenbank verweigert worden. Diese Eintragung war jedoch rechtswidrig, weil Herr M. nicht über den Eintrag informiert worden war und er daher keine Chance hatte, sich gegen die seiner Meinung nach unrichtige Eintragung zur Wehr zu setzen.