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PIP-Brustimplantate: Verjährung - VKI klagt

72 geschädigte Frauen aus Österreich fordern rund 550.000 Euro Schadenersatz von der Allianz Frankreich, dem Haftpflichtversicherer der Herstellers PIP. Der VKI vertritt die Geschädigten. Bisher lehnte die Allianz ab, für 69 noch nicht eingeklagte Fälle auf den Einwand der Verjährung zu verzichten. In weiteren Fällen, die 2013 zu verjähren drohen, wird der VKI Klage gegen die Allianz einbringen.

Größter Strafprozess in Frankreich

Im April startet in Marseille der größte Strafprozess in der französischen Justizgeschichte gegen den Hersteller PIP und seine leitenden Angestellten. Auch dabei werden die Interessen der 72 geschädigten Österreicherinnen vom VKI vertreten.

VKI verlangt Schadenersatz in 72 Fällen

Der VKI (Verein für Konsumenteninformation) hat in Wien im Auftrag des österreichischen Konsumentenschutzministeriums 72 Fälle von Frauen gesammelt, die sich durch fehlerhafte Brustimplantate der französischen Firma PIP geschädigt sehen. Sei es, dass die Implantate undicht waren und ausgetauscht werden mussten, sei es, dass der jeweilige Operateur wegen der Produktgefahren zu einem raschen Austausch rät.

Der VKI verlangt nun von der französischen Haftpflichtversicherung der Firma PIP, der Allianz Versicherung in Paris, für diese 72 Frauen Schadenersatz in Höhe von rund 550.000 Euro. Drei Musterprozesse wurden in Paris gegen die Allianz anhängig gemacht. Für weitere 69 gleichgelagerte Fälle hatte der VKI den Versicherer aufgefordert, auf den Einwand der Verjährung zu verzichten. Das hat die Allianz nun abgelehnt.

Der VKI wird nun weitere 15 Fälle, die im Jahr 2013 verjähren könnten, gegen die Allianz Versicherung einklagen.

Weitere Details lesen Sie auf www.verbraucherrecht.at.

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