FTI - Kein Restaurant - 100 Euro zurück
Frühstücken im Nachbarhotel.
Frühstücken im Nachbarhotel.
Kein Geld zurück für verschmutzes Ferienhaus.
Langes warten auf den Bus.
Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Urlaub um 15 Stunden verkürzt.
Ärger im Spanienurlaub.
Wegen SARS-Epidemie Reise umgebucht.
Für eine arg verpatzte Pauschalreise können Sie finanzielle Entschädigung verlangen. Mit Jahresbeginn 2004 ist nun auch der Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude gesetzlich verankert.
Neues Konsumentenschutzgesetz ab 1.1.2004.
Zu Hause den beschädigten Koffer gesehen.
Nochmals nach Kenia - Gratis.
Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Leserbrief zu Konsument 9/2003.
Leserbrief zu Konsument 9/2003.
Leserbrief zu Konsument 7/2003.
Leserbrief zu Konsument 6/2003.
Beeinträchtigung durch angrenzende Baustelle.
Kurzfristig Flüge via Internet gebucht.
Frau Engel war versichert. Doch ohne polizeiliche Bestätigung nützte ihr das nichts.
Er durfte nicht mitfliegen. Trotz gültigem Ticket.
Wenn der Urlaub durch Ärgernisse verpatzt wird.
Gepäckstück verloren.
Welche Gegenstände darf man beim Fliegen nicht mitnehmen?
Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Verrechnungsscheck als Entschädigung.
Urlaubsrückreise war 15-stündige Odyssee.
Massentourismus Marke Ballermann ist out – der Trend geht Richtung „mehr Respekt“.
Gibt es technische Probleme, wenn ich ein elektronisches Gerät aus dem Urlaub mitbringe?
Leserbrief zu Konsument 4/2003.
Individuell abgeschlossene Reiseversicherungspolizzen decken besser den eigenen Bedarf und verhindern Doppelversicherungen. Allerdings muss man wissen, was man braucht.
Bearbeitungsgebühr für Stornoversicherung.
Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
„Bequeme Teilzahlung“ auf ITS-Reiseangebote für Kunden des Universal-Versandes.
Um zehn Euro von Graz nach London, um 29 Euro von Wien nach Berlin? Wir sagen Ihnen, wie’s geht und wo die Haken sind.
Leserbrief zu Konsument 9/2002
Eine verpasste Autobahnabfahrt und nicht eingehaltene Versprechungen kamen die Urlauber teuer zu stehen.
Online ist nicht gleich preisgünstiger
Unklarheiten bei den Preisen
Große Unterschiede vor allem bei Flugtickets und Mietwagen
Leserbrief zu Konsument 6/2002
Pannen können den Urlaub vermiesen. In dieser Serie finden Sie Tipps um missliche Situationen zu bewältigen, und wir informieren Sie auch über einige Fallen.
Ein scheinbarer Gewinn am Ferienort entpuppt sich oft als Anbahnung für einen Timesharing-Vertrag. Dabei gibt es jede Menge Fallen.
Ist der Abschluss einer Stornoversicherung sinnvoll, und kann ich davon ausgehen, dass der Versicherer im Ernstfall alle Kosten übernimmt?
Bisweilen beginnen die „schönsten Tage des Jahres“ mit nichts als Pannen. Laut Flugplan liegt man zwar bereits am Strand, die Realität jedoch besteht aus Warten auf diversen Flughäfen, oder der Koffer mit dem Badezeug landete im falschen Flieger.
Damit Ihr Urlaub kein Horrortrip wird, sollten Sie sich schon vor Antritt der Reise entsprechend wappnen.
Bei Pauschalreisen ist laut Europäischen Gerichtshof auch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude einklagbar.
Unterhaltungselektronik ist im Ausland oft billiger als hier zu Lande. Aber selten wirklich günstiger.
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