Für eine arg verpatzte Pauschalreise können Sie finanzielle Entschädigung verlangen. Mit Jahresbeginn 2004 ist nun auch der Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude gesetzlich verankert.
Es kam anders
Die Familie freute sich auf den Urlaub im All-Inclusive-Club am Meer. Zwei Wochen lang baden, ausspannen, in Ruhe die Ferien genießen… Doch es kam anders. Nach einer Woche bekam die zehnjährige Tochter – gleich etlichen anderen Gästen der Anlage – schweren Brechdurchfall und verbrachte die restliche Zeit im Bett. Damit war der Urlaub gelaufen. Nicht nur für das Kind, sondern natürlich auch für die Eltern.
Welche Ansprüche hat man
Welche Ansprüche kann man geltend machen, wenn die Verpflegung im Hotel krank macht, der Urlaub daher statt Erholung Stress und Frust bringt, die gebotenen Leistungen nicht dem entsprechen, was gebucht wurde?