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Versäumter Rückflug - Flugzeug war weg

, aktualisiert am

Eine verpasste Autobahnabfahrt und nicht eingehaltene Versprechungen kamen die Urlauber teuer zu stehen.

Die vierköpfige Familie Moser befand sich auf der Rückreise von London nach Graz. Eben erst hatten sie den Stansted Express bestiegen, einen Zug, der sie innerhalb von 45 Minuten zum gleichnamigen Flughafen bringen sollte. Wegen Bauarbeiten auf der Strecke mussten die Passagiere allerdings nach kurzer Fahrt in zwei Busse umsteigen. Zu ihrer Beruhigung wurde ihnen versichert, dass sie trotzdem rechtzeitig am Flughafen sein würden.

Weiterfahrt auf Umwegen. Die Mosers saßen im zweiten, langsamer fahrenden Bus – was kein Problem gewesen wäre, hätte der offenbar ortsunkundige Lenker nicht das vordere Fahrzeug aus den Augen verloren und in der Folge die Autobahnabfahrt übersehen. Der unfreiwillige Umweg kostete gut 50 Minuten Zeit.

Das Flugzeug war weg. Verärgert und ratlos stand Familie Moser schließlich vor dem geschlossenen Abfertigungsschalter des Billigfluganbieters, bei dem sie gebucht hatte. Die Maschine befand sich bereits auf dem Rollfeld. Nur ein Lufthansa-Flug ging an diesem Tag noch nach Hause, wo tags darauf die Arbeit und eine Prüfung an der Fachhochschule warteten. Endlich fanden sie einen Ansprechpartner des Stansted Express-Betreibers Wagn Railways Ltd. Der sagte, sie sollten ruhig den insgesamt 1530 Euro teuren Lufthansa-Flug nehmen, die Eisenbahngesellschaft würde alles rückerstatten.

Magere Entschädigung. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass mit zunehmender zeitlicher und räumlicher Entfernung manche Dinge ganz anders klingen – vor allem, wenn es sich um mündliche Zusagen handelt. Wagn Railways war einige Tage später plötzlich nur noch zur Erstattung der Kosten für das Eisenbahnticket bereit – umgerechnet rund 85 Euro. Freundlich, aber bestimmt, verwies man auf die Beförderungsbedingungen.

Unbefriedigende Kulanz. Nach einem mehrmonatigen Briefwechsel wandte sich die Familie Moser schließlich entnervt an die beim VKI angesiedelte Europäische Verbraucherberatung, die erneut bei den Briten intervenierte. Das Ergebnis all dieser Bemühungen war immerhin, dass man sich bei Wagn Railways nochmals mit diesem beispiellosen Fall befasste. Mit dem neuerlichen Verweis auf die Beförderungsbedingungen rang man sich eine aufgestockte Entschädigung in Höhe von 255 Euro ab. Keine Bagatelle, aber weit entfernt von den tatsächlichen Auslagen. Trotzdem blieb dies das letzte Wort – da fuhr im wahrsten Sinne die Eisenbahn drüber…

Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.

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