Zum Inhalt

Diebstahl auf Reisen - Elvia Reiseversicherung

Frau Engel war versichert. Doch ohne polizeiliche Bestätigung nützte ihr das nichts.

Jahrzehntelang war Vietnam abgeschottet von westlichen Einflüssen. Dieses exotische Land wollte Frau Engel im Rahmen einer Gruppenreise erkunden.

Zu ihren Reisevorbereitungen gehörte auch der Abschluss einer Reiseversicherung.

Abgerissen. Endlich landete der Flieger auf dem Hanoi Airport. Die Reisegruppe begab sich zur Gepäckabholung. Im Menschengewühl spürte Frau Engel plötzlich ein Ziehen an ihrer rechten Hand. Sie hob den Arm. Ihr schweres goldenes Armband war verschwunden, das eben noch ihr Handgelenk geziert hatte. Hilfesuchend wandte sie sich an den Reiseleiter.

Abgewimmelt. Der sprach immerhin ganz brauchbar Deutsch und dolmetschte. Zur Sicherheit wurde das Flugzeug durchsucht: Nichts. Frau Engel ging mit dem  hilfsbereiten Reiseleiter zur Polizei. Doch die zeigte sich unwillig. Offenbar wünschte man keine Scherereien mit Touristen. Frau Engel verstand natürlich nichts vom hektischen Wortwechsel, aber sie bekam mit, dass die Beamten keine Anzeige entgegen nehmen wollten. So verfertigte sie mit dem Reiseleiter ein handschriftliches Protokoll über den Vorfall.

Abgelehnt. Danach trachtete sie, das Ärgernis vorerst zu vergessen und den Urlaub zu genießen. Nach ihrer Rückkehr erstattete sie in Wien polizeiliche Anzeige, ließ sich vom Juwelier den Kaufpreis von 2200 Euro bestätigen und meldete der Elvia Reiseversicherung den Schaden. Die aber winkte ab und berief sich auf Punkt 4.1 der Reisebedingungen. Frau Engel hätte demnach ihr Armband nicht sicher genug verwahrt.

Abgeblockt. Frau Engel bat uns um Unterstützung. Wir halten die Begründung des Versicherers für rechtlich anfechtbar. Sicherer als am Körper kann Schmuck ja wohl nicht verwahrt werden. Noch dazu hatte das Armband einen Sicherheitsverschluss. Dies schrieben wir auch der Elvia Versicherung. Diese berief sich uns gegenüber nun auf die fehlende polizeiliche Anzeige. Damit sei der Diebstahl nicht erwiesen. Aus, punktum. Dass es mit der Polizei in einem fernen Land nicht so einfach ist, spielte für die Versicherungsanstalt keine Rolle. Was auf die Sinnhaftigkeit dieser Versicherung doch ein schiefes Licht wirft. Wir halten diese Klauseln (die auch andere Reiseversicherer verwenden) für fragwürdig und prüfen einen Musterprozess.

Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang