Laut AUA dürfen Messer und messerähnliche Gegenstände mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern nicht mit in die Kabine genommen werden. Bei Flügen in die USA oder über deren Hoheitsgebiet werden auch kleinere Messer eingezogen. Die Vorgangsweise in Bezug auf abgenommene Gegenstände ist bei den einzelnen Fluglinien sehr unterschiedlich. Am besten erkundigt man sich bei der Buchung danach.
Abgenommen und zurückgegeben
Bei der Austrian Airlines Group werden die abgenommenen Gegenstände verpackt, gemeinsam mit dem Großgepäck verladen und nach der Landung an die Passagiere wieder ausgehändigt. Es sind uns aber auch Fälle bekannt, wo sie an einem Flughafen gegen Quittung eingezogen und nicht mitgeschickt wurden. Daher sollten messerähnliche Gegenstände besser im Check-in-Gepäck (das abgegeben wird) verwahrt werden. Gefahrengüter wie leicht entflammbare oder ätzende Stoffe dürfen auch im Check-in-Gepäck nicht mitgenommen werden.