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Urlaubsbeschwerden - Mehr Schadenersatz

, aktualisiert am

Neues Konsumentenschutzgesetz ab 1.1.2004.
Mit 1. 1. 2004 tritt eine neue Bestimmung des Konsumentenschutzgesetzes in Kraft: Wenn der Reiseveranstalter einen erheblichen Teil der vertraglich vereinbarten Leistung nicht erbracht hat, gebührt auch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude. Diese Bestimmungen gelten auch für Reisen, die vorher gebucht wurden. Wer also wegen seines Urlaubsärgers vom letzten Sommer zu Gericht gehen will, sollte bis Jänner 2004 warten, weil dann auch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude zusteht.

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