Vergangenen Herbst wollte Herr Simacek der österreichischen Tristesse entfliehen und dem Winter ein Schnippchen schlagen. Er buchte für Jänner eine Woche Antalya.
Abgewiesen. Doch als er in Schwechat an der Passkontrolle stand, schüttelte der Beamte den Kopf: „In die Türkei wollen S’? Da hätten Sie sich ein Visum besorgen müssen!“ Nun lebt Herr Simacek zwar seit vielen Jahren in Wien und spricht perfekt Deutsch. Aber er ist Bürger der Tschechischen Republik. Als solcher benötigt er ein Visum. Und zwar ein „richtiges“, das bei der Botschaft beantragt werden muss. Doch jetzt war es zu spät. Flehen war umsonst, der Flieger hob ohne Herrn Simacek ab.
Rechtlich unanfechtbar. Am nächsten Tag saß er zornbebend in unserer Beratung. Warum ihm keiner die richtige Auskunft gegeben hatte? Schließlich hatte er im Reisebüro sogar seinen Pass hergezeigt. Weil sein Name falsch geschrieben war und er ihn richtig haben wollte. Da hätte denen doch was auffallen müssen! 340 Euro könne er in den Kamin schreiben.