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Reiserücktritt - Sofort stornieren

Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.

Reiserücktritt bei Erkrankung.  Bei unerwarteter schwerer Erkrankung eines Angehörigen muss ein Urlaub sofort storniert werden. Bei Zuwarten muss der Versicherer nicht zahlen.

Münchner Amtsgericht in Zivilsachen Az: 261 C 35677/01

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