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Flugticket, Boardingpass und Reisepass
Kleine Abweichungen des Namens im Flugticket können unangenehme Folgen haben Bild: Pixeljoy / Shutterstock

Ruefa: Namen im Flugticket ändern

Kein Leerzeichen zwischen zwei Vornamen: Stimmen die Namen in den Flugtickets nicht genau, kann das zu Problemen führen. Wir konnten helfen.

Frau Raunacher will nach Spitzbergen reisen. Ihre Freundin legt im Reisebüro Frau Raunachers Pass vor. Ihr Name soll ja korrekt im Buchungssystem eingetragen sein. 

Manche Fluglinien sind streng

Trotzdem sind dann auf dem Flugticket die zwei Vornamen zu einem langen zusammengezogen. Das kann bei einer Reise außerhalb der EU problematisch sein. Es gibt Fluglinien, die in so einem Fall die Beförderung verweigern. Andere, wie z.B. die Ryanair, verlangen eine Gebühr fürs Ändern. Ein Reisender berichtet z.B. auf Reddit, dass Ryanair den Check-In verweigert habe. Auf dem Ticket war als Vorname „Jeff“ eingetragenKorrekt gewesen wäre „Jeffrey“.

Widersprüchliche Informationen

Zu ihrem Fall erfährt Frau Raunacher: „Am Telefon sagte der Mitarbeiter der Skandinavien Airlines, dass sie mir den Flug mit dem unrichtigen Vornamen nicht garantieren können. Die Austrian Airlines schon, aber nur für ihren Teil der Strecke.“ Vermeintlich kleine Schreibfehler können also Mehrkosten und Unannehmlichkeiten nach sich ziehen. Die besorgte Kundin kontaktiert Ruefa und Ruefa antwortet: 

Uns ist es nicht möglich, Ihre Vornamen getrennt zu schreiben. Nach Rücksprache mit dem Support, sowohl der Austrian als auch der Skandinavian, ist eine Reise mit dem aktuellen Ticket kein Problem. Da in den Systemen der Fluglinien nur eine bestimmte Anzahl von Buchstaben eingegeben werden kann, ist diese Schreibweise im Ticket bei längeren Namen gang und gäbe. Dies ist von Fluglinie zu Fluglinie unterschiedlich. Hier geht es nicht anders. Sie können uns Ihre Passdaten zukommen lassen, damit wir diese in der Flugbuchung eintragen und die Fluglinien alle Informationen haben.“

Reisebüro soll ändern

Die Kundin bittet uns um Hilfe. Wir ersuchen Ruefa im Namen der Reisenden um eine Namenskorrektur, also Vorname 1, Vorname 2, Familienname. Das geht, sagen uns alle beteiligten Fluglinien. In diesem Fall müsse, so die Auskunft, das Reisebüro den Anstoß geben, von dem die Buchung stammt.

In Wirklichkeit komplex

Kein Leerzeichen zwischen zwei Vornamen – die Sache wirkt banal, ist aber in Wirklichkeit komplex. Uns liegt die „Name Correction Guideline“ der Lufthansa-Gruppe vor. Sie gilt für AUA, Bruessels Airlines, Lufthansa und Swiss und beschreibt detailliert, wie Namen in Tickets korrigiert werden sollen. Da geht es um Änderungen einzelner falscher Buchstaben, um Kosenamen bzw. Nicknames (Uschi oder Ursula?), um vertauschte Reihenfolge, zusätzliche Namen … Sie regelt auch, wer welche Fehler zu ändern hat (die einen das Reisebüro, die anderen die Airline). Diese Richtlinie, wie Namen in Tickets zu ändern sind, stammt vom 1.7.2024 und umfasst stolze acht Seiten. Und diese Guideline ist nur für ein Unternehmen.

"... im Anhang das neue Flugticket“

Auf unser Schreiben antwortet Ruefa: „Nach intensiven Diskussionen mit den Fluglinien, (…), finden Sie im Anhang das neue Flugticket.“ Das Reisebüro betont, dass von seiner „Seite aus kein Fehler gemacht wurde und die Fluglinien dies nur aus Goodwill geändert haben – normalerweise“, so die Behauptung, werde „dies nicht gemacht.“

Betreut hat den Fall ...

Elisabeth Barth - Expertin für allgemeines Konsumenten-, Banken- und Versicherungsrecht
Mag.ª Elisabeth Barth - Juristin: grenzüberschreitende Agenden Bild: VKI

... Mag. Elisabeth Barth. sie arbeitet als Juristin in unserer Beratung. 

Sollten Sie in ähnliches Problem haben, wenden Sie sich an vki.at/beratung

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