Wasser abdrehen im Urlaub - 72-Stunden-Klausel
„In unseren Versicherungsbedingungen für die Hausversicherung steht, dass die Hauptwasserleitung zuzudrehen ist, wenn das Haus länger als drei Tage nicht bewohnt wird. Das ist besonders im Sommer problematisch, weil der Garten nicht bewässert werden kann oder aber die Bedienerin nicht saubermachen kann (kommt einmal pro Woche). Zahlt es sich aus, eine andere Versicherung zu suchen, oder gibt es hier andere Interpretationsmöglichkeiten? Welche Erfahrungen gibt es in diesem Fall?“ - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Gabi Kreindl.