Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Packung Cranberries mit widersprüchlichen Angaben zur Produktbeschaffenheit. |
Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Packung Cranberries mit widersprüchlichen Angaben zur Produktbeschaffenheit. |
Beach Flower Vital Snack Cranberries bestehen laut Zutatenliste aus Cranberries, Zucker und Sonnenblumenöl. (Bild: VKI)
Auf der Vorderseite ist die Auslobungen „glutenfrei“ aufgedruckt. (Bild: VKI)
Auf der Rückseite steht allerdings: „Kann Spuren von (anderen) Schalenfrüchten, Erdnüssen, Sesam, glutenhaltige Getreide enthalten.“ (Bild: VKI)
Getrocknete Cranberries schmecken als Snack, im Obstsalat oder Müsli, als Zutat von Mehlspeisen und von pikanten Gerichten. Die Beach Flower Vital Snack Cranberries werden in einem Beutel mit aufgedrucktem Siegel angeboten: Qualitätssiegel und ein großes Q stehen hier in der Mitte, an den Rändern sind die Auslobungen „glutenfrei“, „laktosefrei“, „vegetarisch“ und „vital“ aufgedruckt.
Das wäre an sich wenig überraschend bei einem Produkt, das sich laut Zutatenliste ausschließlich aus Cranberries, Zucker und Sonnenblumenöl zusammensetzt. Was also sollen getrocknete Cranberries schon anderes sein? Denn: Gluten ist ein Bestandteil bestimmter Getreidesorten, Laktose ist eine Bezeichnung für Milchzucker, vegetarisch bedeutet bekanntermaßen ohne Fleisch.
Auf der Rückseite des Beutels steht allerdings klein gedruckt noch ein weiterer Hinweis: „Kann Spuren von (anderen) Schalenfrüchten, Erdnüssen, Sesam, glutenhaltige Getreide enthalten.“ Die Auslobungen auf der Vorderseite der Packung werden auf der Rückseite also wieder relativiert.
Hersteller geben den Hinweis „kann Spuren von … enthalten“ auf freiwilliger Basis an, um sich abzusichern, falls unbeabsichtigt Spuren von Allergenen in das Produkt gelangt sind. In Betrieben werden meistens mehrere Produkte erzeugt. Über den Herstellungsprozess können möglicherweise auch nach gründlicher Reinigung der Maschinen kleinste Restmengen von Zutaten in Produkte gelangen, die diese Zutaten normalerweise nicht enthalten.
Etliche Hersteller kennzeichnen ihre Produkte mit umfangreichen Listen möglicher Allergenspuren, um Haftungsansprüchen entgegenzuwirken. Dadurch werden Allergiker bei der Produktauswahl aber unnötig eingeschränkt. Umgekehrt bedeutet das Fehlen dieses freiwilligen Hinweises aber auch nicht, dass keine Allergenspuren im Produkt enthalten sind. Kurz: Die freiwillige Kennzeichnung von Allergenspuren bietet Allergikern keinerlei Sicherheit.
Die Firma VOG kündigte auf unsere Bitte um Stellungnahme an, widersprüchliche Produktaufschriften künftig zu vermeiden. Wir bleiben dran.
Was VOG zur widersprüchlichen Produktdeklaration der Beach Flower Vital Snack Cranberries sagt:
"Zugegeben ist der von Ihnen angeführte Sachverhalt etwas unglücklich. Wir möchten kurz ausführen, wie es zu diesem Widerspruch gekommen ist.
Die Folie wurde vor einigen Jahren entwickelt und mit einem Qualitätssiegel versehen, welches grundsätzliche Vorteile des Produktes, wie beispielsweise auch ,glutenfrei‘ beinhaltet, hervorhebt. In unserem Abpackbetrieb werden unter anderem fallweise auch Müsli-Produkte abgepackt, welche glutenhaltige Getreide enthalten.
Aufgrund eines Audits im letzten Jahr wurden wir angehalten, vorsorglich alle im Betrieb befindlichen Allergene mit einem Spurenhinweis zu deklarieren. Dieser wurde dann ab diesem Zeitpunkt mittels Inkjet bei der Abpackung automatisch auf der Verpackung angedruckt.
Wir haben Ihr Schreiben zum Anlass genommen, diesen Widerspruch künftig zu vermeiden."
VOG AG
26.9.2017
Wir meinen: Wir warten auf eine klare, unmissverständliche Produktkennzeichnung.
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