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Mini Fasnachtschüechli
Die Fasnachtschüechli aus dem Supermarkt sind bunt verpackt. Bild: VKI/A.Konstantinoudi

Versteckter Alkohol im Schweizer Faschingsgebäck „Mini Fasnachtschüechli“

Eine Konsumentin hat, passend zur aktuellen Faschingszeit, das Schweizer Faschingsgebäck „Mini Fasnachtschüechli“ im Supermarkt gekauft. Eigentlich hat sie es für ihre Kinder gekauft, aber zu Hause musste sie feststellen, dass Alkohol enthalten ist. Wir haben uns das Produkt daraufhin angesehen. 

Diesmal im Lebensmittel-Check

Das steht drauf: Mini Fasnachtschüechli Faschingsgebäck

Erhältlich bei: Viele Geschäfte wie Spar oder Billa führen das Produkt in der Zeit rund um Fasching 

Das ist das Problem

Rund um die Faschingszeit ist im Handel das traditionelle Schweizer Faschingsgebäck „Fasnachtschüechli“ erhältlich. Diese Version enthält Alkohol, konkret Kirschwasser. Die Zutat ist jedoch nur nach dem Lesen der Zutatenliste auf der Rückseite erkennbar. Einen Hinweis auf der Vorderseite dazu gibt es nicht. Wir sehen das Problem zudem darin, dass womöglich nicht alle Konsument:innen wissen werden, dass „Kirsch“ bzw. „Kirschwasser“ alkoholische Zutaten sind. In Online-Rezepten hingegen, findet sich kein zugesetzter Alkohol. Selbst wer die Süßspeise kennt, geht also nicht automatisch davon aus, dass in der Supermarkt-Version Alkohol steckt. 

Zutatenliste Fasnachtschüechli
In der Zutatenliste des Produktes scheint "Kirsch" bzw. "Kirschwasser" auf. Für viele Konsument:innen könne das unverständlich sein und nicht mit Alkohol in Verbindung gebracht werden. Bild: VKI/A.Konstantinoudi

Was sind Fasnachtschüechli?

Fasnachtschüechli ist ein traditionelles Schweizer Gebäck, nämlich ein dünn gebackener Teigfladen, welcher in Öl frittiert wird. 

Was ist Kirschwasser und verschwindet der Alkohol beim Backen?

Kirschwasser ist ein Obstbrand mit rund 40 Prozent Alkoholgehalt. Viele kennen das Produkt vielleicht von der berühmten Schwarzwälder Kirsch Torte. Der Glauben, dass Alkohol beim Erhitzen vollständig verschwindet, ist so nicht richtig. Auch beim Kochen oder Backen mit alkoholischen Getränken als Zutat kann Restalkohol zurückbleiben. Da Kinder deutlich empfindlicher auf Alkohol reagieren als Erwachsene, empfiehlt es sich, keinen Alkohol bei der Speisenzubereitung zu verwenden, wenn diese mitessen. Im Falle der Fasnachtschüechli wäre daher ein Hinweis auf der Vorderseite, dass das Produkt Alkohol enthält, wünschenswert. 

Zudem sollten Kinder nicht an den Geschmack von Alkohol gewöhnt werden. Selbst wenn die Fastnachtschüechli womöglich nicht nach Alkohol schmecken, gibt es viele Produkte im Handel, die zwar alkoholfrei sind, aber einen Alkoholgeschmack aufweisen. Auch alkoholfreies Bier, alkoholfreier Sekt oder Tiramisu mit Rum-Aroma sind so beispielsweise nicht für Kinder geeignet.

Stellungnahme des Herstellers

“Um den typischen Geschmack dieser Spezialität zu erzielen, wird während der Herstellung eine geringe Menge Kirsch (<1%) verwendet. Während des Backens verdampft der Alkohol fast vollständig, sodass im fertigen Produkt nur noch minimale Spuren verbleiben. Da Kirsch als Zutat eingesetzt wird, sind wir gesetzlich verpflichtet, ihn in der Zutatenliste aufzuführen.” 

Delica Kundendienst 

02.02.2026 

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Einen Blick in die Zutatenliste zu werfen, lohnt sich bei einer Vielzahl an Produkten. So weiß man schon vor dem Kauf, was man vom Produkt erwarten kann. 

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