Wir klagten die UniCredit wegen unfairer Klauseln zum sogenannten Basiskonto. Das Gericht gab uns in erster Instanz Recht.
Besonders schutzbedürftige Kunden haben Anspruch auf ein sogenanntes Baiskonto. Die UniCredit verlangte die maximal zulässige Gebühr, schlug verbotenerweise noch Nebenspesen drauf, schränkte aber die Leistung ein. Wir klagten die Bank: "Unzulässig“ urteilte das Handelsgericht Wien in erster Instanz.