Der Buchclub Donauland verschickt Bücher, die nicht bestellt wurden, und mahnt Empfänger ab, die nicht bezahlen. Ein Fall für uns.
Die Beschwerden häufen sich. Konsumenten wenden sich an uns, weil sie nicht bestellte Sendungen des Buchclubs Donauland erhalten. Die Empfänger haben ihre Mitgliedschaft im Buchclub teils bereits vor Jahren gekündigt. Wird die beiliegende Rechnung nicht bezahlt, werden die Konsumenten mit Mahnungen bis hin zu Inkassoforderungen traktiert.
Erfolglose Kontaktaufnahme
Frau R. etwa kündigt ihre Mitgliedschaft im Buchclub Donauland im Jahr 2015. Im April 2017 bekommt sie von Donauland ein Buch mit Rechnung zugeschickt. Erfolglos versucht sie, erst telefonisch, dann schriftlich mit der Firma Kontakt aufzunehmen, um das Missverständnis aufzulösen. Kurz danach findet sie die erste Mahnung in ihrem Postkasten. Weitere Versuche, darüber aufzuklären, dass Sie kein Mitglied ist und auch kein Buch bestellt hat, scheitern.
Als sie die fünfte Mahnung erhält, wendet sich Frau R. an den VKI. Nach einiger Zeit reagiert Donauland auf unsere Intervention und schreibt, die Kundin möge das Buch zurückschicken oder eine eidesstattliche Versicherung senden, dass sie das Buch nicht erhalten habe. Maria Ecker, Leiterin des VKI-Beratungszentrums, stellt klar, dass Frau R. diesen Forderungen keineswegs Folge leisten muss: „Bekommt man Ware zugeschickt, die man nicht bestellt hat, ist man nicht verpflichtet, diese anzunehmen oder zurückzuschicken. Man kann die Sendung einfach behalten, verschenken oder wegwerfen.“