VAV: Unfallversicherung - VKI klagte gegen gängige Vertragsklauseln
Nachträgliche Prämienerhöhung oder Reduktion der Versicherungssumme, Zustimmungspflicht zur Obduktion und Nachzahlungspflichten – der VKI klagte die VAV Versicherungs-AG und bekam vom Obersten Gerichtshof Recht.
