"Ein Fall für KONSUMENT": Fälle aus unserer Beratung, die wir erfolgreich erledigten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. - Diesmal: Nach der nicht erfolgreichen Reparatur des Handys ersetzte Assona GmbH doch noch den kompletten Schaden.
Michael Gruber freute sich riesig: Endlich hatte er genug Taschengeld angespart und konnte sich das iPhone 5 zulegen, das er schon so lange haben wollte! Er ging mit seiner Mutter zum Handykauf. Da er noch minderjährig war, schien der Einfachheit halber sie auf der Rechnung als Käuferin auf und schloss das Versicherungsschutzpaket für das Handy ebenfalls in ihrem Namen ab. Das Gerät war nun bei der AXA Versicherungs AG, Deutschland, versichert. Versicherungsmakler und Ansprechpartner für Frau Gruber war die Assona GmbH, Wien.
Schaden durch Schutzpaket abgedeckt
Rund ein halbes Jahr nach dem Kauf war das Handy defekt. Frau Gruber meldete Assona den Schaden, holte wie verlangt von einer Werkstatt einen Reparaturkostenvoranschlag ein (er lautete auf 120 €) und schickte ihn Assona.
Assona gab grünes Licht: Der gemeldete Schaden sei durch das Schutzpaket abgedeckt, Frau Gruber müsse nun den Kostenvoranschlag gegenüber der Werkstatt bestätigen, die Reparatur veranlassen und bezahlen. Nach Erhalt der Rechnungskopie würden die 120 € abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung auf ihr Konto überwiesen.
Reparatur nicht erfolgreich
Frau Gruber gab die Reparatur in Auftrag. Leider war sie nicht erfolgreich. Also holte sie für die neuerlich fällige Reparatur von einer anderen Werkstatt einen Kostenvoranschlag ein und reichte ihn bei Assona ein. Auch dieser Kostenvoranschlag wurde genehmigt.
Fremdeingriff festgestellt
Später hieß es, die Werkstatt hätte am Gerät einen Feuchtigkeitsschaden festgestellt, dessen Behebung (Kosten: 241,10 €) durch die Versicherung gedeckt sei. Zusätzlich sei jedoch ein Fremdeingriff am Gerät festgestellt worden. In solchen Fällen gehe der Hersteller von einem wirtschaftlichen Totalschaden des Handys aus.
Da für Schäden infolge von Fremdeingriffen kein Versicherungsschutz bestehe, könne das iPhone aber nicht ausgetauscht werden. Frau Gruber habe demnach nur Anspruch auf die Erstattung von 241,10 € Reparaturkosten abzüglich Selbstbeteiligung.
Neues iPhone erhalten
Ein Fremdeingriff am Gerät? Das iPhone war ausschließlich in den mit der Reparatur beauftragten Werkstätten geöffnet worden! Auf Frau Grubers Bitte schalteten wir uns ein und wiesen Assona darauf hin, dass in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen lediglich „unsachgemäße Reparaturen nicht vom Versicherer autorisierter Dritter“ als Fremdeingriff gelten. Assona hatte die Kostenvoranschläge beider Werkstätten genehmigt!
Unsere Intervention war schließlich erfolgreich: Assona ersetzte den Schaden komplett, Michael erhielt ein neues iPhone.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .