"Ist die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge von Beginn an von der Versicherungsgebühr befreit?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Walter Hager.
Walter Hager |
Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge ist seit ihrer Einführung im Jahre 2003 von jeglicher Steuer befreit. Es fallen weder Versicherungssteuer noch Kapitalertragsteuer oder Einkommensteuer an.