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Arbeitsunfähigkeit - Löcher im sozialen Netz

Vater Staat sieht für seine Bürger bei Krankheiten und Unfällen ein dichtes Sicherheitsnetz vor. Große Sprünge sind im Falle der Berufsunfähigkeit allerdings meist nicht möglich.

Eine gröbere Unpässlichkeit oder eine derart heftige Zerrung, dass man für ein paar Tage keinen Schritt vors Haus setzen kann, führen einem mit einem Schlag vor Augen, was wichtig ist im Leben. Aber wirklich weh tut das noch nicht, denn das Gehalt läuft für viele weiter, und die körperlichen Auswirkun­gen sind bald nicht mehr zu spüren.

Schwere Erkrankung oder Unfall

Richtig heftig wird es erst, wenn eine schwere Erkrankung oder ein Unfall eintritt, der einen auf unabsehbare Zeit aus dem Arbeitsleben wirft. Plötzlich ist das ganze Leben auf den Kopf gestellt: Kraft und Energie sind weg, dazu kommen finanzielle Sorgen.

Medizinische Behandlung, Umzug, Lebenshaltungskosten

Für die medizinische Behandlung und auch für Rehabilitationsmaßnahmen ist zwar ­hierzulande in jedem Fall gesorgt. Aber der Alltag läuft weiter, und damit eventuell auch Ratenzahlungen, Miete und Lebenshaltungskosten. Vielleicht steht sogar ein Umzug oder Umbau an, weil das Stiegensteigen nach dem Schlaganfall oder mit der kaputten Hüfte nicht mehr möglich ist.

Plötzlich stellt sich die Frage, wie das alles bezahlt werden soll und wie es überhaupt weitergehen wird. Wie lange wird der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen (sofern man überhaupt angestellt war)? Und was passiert danach?

Dauerhaft krank oder invalid 

Eine gewisse Gelassenheit dem Thema gegen­über ist gesund. Sich gar nicht damit zu beschäftigen, wäre aber fahrlässig, wie ein Blick auf die Statistik zeigt (siehe rechts "Statistik der Ursachen").

Besonders dramatisch sind die Folgen für Menschen, die am Beginn ihrer Arbeitsjahre bzw. mitten im ­Berufsleben ­stehen und dauerhaft krank oder invalid werden: Sie haben oft Kredite laufen, aber noch keine Reserven ange­sammelt. Dasselbe trifft auf Berufstätige mit ­geringem Einkommen zu.

Weiterzahlung des Gehalts

Arbeitnehmer, also Arbeiter und Angestellte, sind bei Krankheiten und Unfällen zunächst auf der sicheren Seite, denn sie haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das heißt, während sie krank sind oder sich von einem Unfall erholen, wird ihr Gehalt in bisheriger Höhe weitergezahlt.

6 Wochen volles Gehalt, 4 Wochen halber Lohn

Allerdings nicht unbegrenzt, sondern abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses: Der Grundanspruch von sechs Wochen erhöht sich im Laufe von 25 Arbeitsjahren auf bis zu zwölf Wochen. Darüber hinaus gibt es jeweils vier Wochen lang die Hälfte des Lohnes.

Sonderregelungen und Krankengeld

Bei Arbeits­unfällen, Berufskrankheiten und Wieder­erkrankung bestehen Sonderregelungen.

Sind die Entgeltansprüche gegenüber dem Dienstgeber erschöpft, hat man Anspruch auf Krankengeld von der Gebietskrankenkasse – je nach Versicherungsdauer 26 bis 52 Wochen lang. Ausbezahlt werden zwischen 50 und maximal 75 Prozent der Bemessungsgrundlage.

Für Selbstständige nur bei langer Krankheit

Auch für die immer zahlreicheren Selbst­ständigen gibt es seit Jänner 2013 im Fall ­einer Erkrankung Unterstützungsleistungen, allerdings nur bei lang andauernder Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit nach einem ­Unfall: Erst ab dem 43. Tag erhalten Selbstständige mit weniger als 25 Dienstnehmern für maximal 20 Wochen eine Unterstützung in Höhe von 27,73 Euro pro Tag.

Nur wenn sie eine Zusatzversicherung zur Pflicht-Kranken­versicherung abgeschlossen haben, gibt es das Krankengeld bereits ab dem 4. Tag der Krankheit. Auch über private ­Versicherungsanbieter lassen sich hier früher einsetzende Krankenstands-Zahlungen organisieren.

Arbeits- oder Freizeitunfall?

Arbeits- oder Freizeitunfall?

Was passiert, wenn die Arbeitsunfähigkeit andauert, zum Beispiel nach einem Unfall oder Schlaganfall, und auch nach Monaten nicht an Arbeit zu denken ist? Hier wird es haarig, denn ab da spielt es eine wichtige Rolle, ob es sich um einen Arbeitsunfall bzw. eine Berufskrankheit handelt oder nicht. Als Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gelten alle Erkrankungen, die ent­weder auf dem Weg von und zur Arbeit oder direkt an der Arbeitsstelle passiert sind oder durch die ­berufliche Tätigkeit verursacht wurden.

Folgekosten von Freizeitunfällen nicht durch den Staat gedeckt

Die überwiegende Zahl der Unfälle ereignet sich aber nicht bei der Arbeit, sondern in der Freizeit. Da die Folgekosten solcher Freizeit-Unfälle (etwa ein geringeres Einkommen durch verminderte Erwerbsfähigkeit oder auch durch Umbau- bzw. Umzugskosten, weil die bisherige Wohnung nun nicht mehr geeignet ist) von der staatlichen Unfallver­sicherung nicht gedeckt sind, kann der Abschluss einer privaten Freizeit-Unfallversicherung sinnvoll sein.

Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind außerdem nicht nur Un­fälle, sondern auch (nicht berufsbedingte) Krankheiten inkludiert.

Vom Krankenstand in die Pension

Vom Krankenstand in die Pension

Sind die medizinischen Aussichten auf ­Besserung auch nach Reha, Kur und allen anderen therapeutischen Möglichkeiten schlecht, kann ein Antrag auf Invaliditäts- (Arbeiter), Berufsunfähigkeits- (Angestellte) oder Erwerbsunfähigkeitspension (Selbstständige und Bauern) gestellt werden. ­Voraussetzung dafür sind etwa eine 50-prozentige Reduktion der Arbeitsfähigkeit, ­gewisse Versicherungszeiten, und vor allem muss feststehen, dass Sie in den nächsten sechs Monaten sicher nicht arbeitsfähig sein werden.

Spätestens nach zwei Jahren muss der Antrag erneut gestellt werden, denn ­unbefristete Frühpensionen gibt es nur, wenn aufgrund der körperlichen oder geis­tigen Beeinträchtigung ganz klar davon ­auszugehen ist, dass eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht möglich ist.

Frühpension: Durchschnitt 788 - 1.027 Euro

Auch wenn das Wort "Frühpension" manchem ein Leuchten in die Augen zaubert – beneiden muss man darum jemanden nur in den ­seltensten Fällen: Im Durchschnitt ­lagen die Pensionen wegen geminderter Arbeits­fähigkeit im Jahr 2011 bei 1.027 Euro, wobei Frauen mit durchschnittlich 788 Euro noch einmal deutlich weniger als Männer (1.130 Euro) bezogen.

Viele bekommen ­weitaus weniger. Wer genau wissen will, wie viel er im Fall der Fälle erhalten würde, kann sich im Internet informieren und ­gegebenenfalls mit privaten Versicherungen für einen dickeren Finanzpolster sorgen.

Statistik der Berufsunfähigkeits-Ursachen

Die häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit, lange Kran­kenstände und Frühpension sind mittlerweile psychische Erkrankungen, allen voran das Burn-out, also körperliche, emotionale und geistige Erschöpfung aufgrund beruflicher Über­lastung. Im Jahr 2011 waren davon fast 70.000 Berufs­tätige betroffen.

An zweiter Stelle stehen Erkrankungen des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes mit rund 60.000 Betroffenen. Die längsten Krankenstände verursachen nach dem Fehlzeitenreport des WIFO Krankheiten wie Krebs, ­psychiatrische Krankheiten, Schlaganfälle oder Herzinfarkte.

Vor allem Freizeit-Unfälle

Bei Unfällen verunglückten 2011 813.000 Menschen, rund 2.500 davon tödlich; an die 8.500 Menschen trugen eine bleibende Behinderung davon. Knapp drei Viertel dieser Unfälle entfielen übrigens auf den Bereich Heim, Freizeit und Sport

Versehrtenrente

Sie ist eine Art Entschädigung nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, wenn jemand nicht mehr voll erwerbsfähig sein kann. Die Versehrtenrente wird also nicht für Unfälle ausbezahlt, die in der Freizeit passiert sind, und auch nicht bei Krankheiten, die eindeutig nicht auf berufliche Gründe zurückzuführen sind.

Weiterarbeiten erlaubt

Anders als bei Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen dürfen Bezieher einer Versehrtenrente auch ganz offiziell noch weiterarbeiten. Die Versehrtenrente wird ab einer Erwerbsminderung von mindestens 20 Prozent ausgezahlt, die Höhe hängt vom bisherigen Gehalt und dem Grad der Erwerbsminderung ab.

Die letzten Sicherheitsnetze

Arbeitslosengeld und Notstandshilfe: Für ehemals Berufstätige, die zwar so krank sind, dass sie ihren Job verloren haben, aber trotzdem keine Pension erhalten, gibt es zuerst einige Monate lang Arbeitslosengeld, wenn sie in den vergangenen zwei Jahren zumindest 52 Wochen lang arbeitslosenversichert waren. Fällt die "Arbeitslose" weg, kann Notstandshilfe bezogen werden. Diese liegt bei knapp über 90 Prozent des Arbeitslosengeldes und wird immer nur für ein Jahr bewilligt.

Mindestsicherung: Menschen mit wenig bis gar keinen Versicherungszeiten in der staatlichen Sozialversicherung und in prekären Arbeits­verhältnissen haben unter Umständen keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeld. Wenn ihr gesamtes Vermögen weniger als knapp 4.000 Euro beträgt, können sie die Mindestsicherung (früher: "Sozialhilfe") beantragen und erhalten so zumindest einen gewissen Beitrag zur Finanzierung des Lebensunterhalts. Neben den knapp 800 Euro monatlich (rund 1.200 Euro für Paare) gibt es außerdem für alle nicht Krankenversicherten eine e-card und somit uneingeschränkten Zugang zur staatlichen Kranken- und Heilversorgung.

Pflegegeld: Das ist eine einkommensunabhängige Leistung, die bei einem ständigen Betreuungs- und Pflegeaufwand von mehr als 60 Stunden monatlich gewährt wird. Die Höhe hängt vom Pflegeaufwand ab.

Hier finden Sie nützliche Informationen:

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