Regelung in: Klipp & Klar Bedingungen für die Unfallversicherung 2012, Art. 20
Ausgeschlossen von der Versicherung sind Unfälle ...
1. bei der Benützung von Luftfahrtgeräten und bei Fallschirmabsprüngen sowie bei der Benützung von Luftfahrzeugen, soweit sie nicht unter die Bestimmungen des Artikel 6 Pkt. 4 fallen ("Was ist ein Unfall?"), sowie bei der Benützung von Militärluftfahrzeugen oder von Zivilluftfahrzeugen zu militärischen Zwecken
2. die bei Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben (auch Wertungsfahrten und Rallyes) und den dazugehörigen Trainingsfahrten entstehen
3. bei der Teilnahme an Landes-, Bundes- oder internationalen Wettbewerben auf dem Gebiet des nordischen und alpinen Schisports, des Snowboardens sowie Freestyling, Bob-, Schibob-, Skeletonfahrens oder Rodeln sowie am offiziellen Training für diese Veranstaltungen.
Weitere Informationen
In der privaten Unfallversicherung ist für die Tarifierung bei UNIQA neben dem Beruf auch das Freizeit- und Sportverhalten der zu versichernden Person ausschlaggebend. Die Risikoeinstufung richtet sich nach der - regelmäßig ausgeübten - Sportart und der Wettbewerbshierarchie.
Folgende Risken können durch - unterschiedlich hohe - Prämienzuschläge (siehe Anhang) abgesichert werden:
Abenteuer- beziehungsweise Freizeitsportarten
- "Klassische" mäßig gefährliche Sportarten wie Klettern ab Schwierigkeitsgrad 5 oder Tauchen und
- Fun- und Abenteuersportarten wie Rafting, Canyoning, Kite-Surfen oder House-Running.
Breiten-, Mannschafts- oder Schisport ab zumindest Landesmeisterschaften.
UNIQA bietet auch einen eigenen Tarif für Berufssportler an, der auf das sehr hohe Unfallrisiko in diesem Segment zugeschnitten ist - zum Beispiel für Fußballspieler, Eishockeyspieler oder alpine Sportarten.
Neben der Einzel-Unfallversicherung gibt es bei UNIQA für Sportvereine und Sportverbände die sogenannten "Vereinsdeckungen". Diese bieten Versicherungsschutz für die im Verein ausgeübte Sportart und die gesamte Vereinstätigkeit. Auch hier ist die Prämiengestaltung von der Risikoeinschätzung der Sportart abhängig.
- Ausgeschlossen sind die Benützung von Paragleiter, Hängegleiter, Segelflugzeug, Motorsegler sowie Fallschirmspringen und Ballonfahren.
Durch Prämienzuschlag können diese Risken mitversichert werden. Es gibt hier auch ein eigenes Produkt.
- Ausgeschlossen ist die Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben und den dazugehörigen Trainingsfahrten.
Sofern es sich nicht um lizenzpflichtige oder berufsmäßige Rennen handelt, ist dieses Risiko zu eingeschränkten Versicherungssummen mit Sonderprämie versicherbar. Die Tarifierung erfolgt im Einzelfall, ein eigenes Produkt dafür gibt es nicht.
- Ausgeschlossen ist die Teilnahme an Landes-, Bundes- oder internationalen Wettbewerben auf dem Gebiet des nordischen und alpinen Schisportes, des Snowboardens sowie Freestyling, Bob-, Schibob-, Skeletonfahrens oder Rodeln sowie am offiziellen Training für diese Veranstaltungen.
Diese Sonderrisken sind gegen unterschiedlich hohen Prämienzuschlag und mit fallweisen Einschränkungen (DI-Franchise) bei UNIQA versicherbar. Die entsprechenden Produkte werden derzeit neu überarbeitet.
- "Echten" Extremsport versichern wir nicht (zum Beispiel: Expeditionen mit dem Ziel der Besteigung von 8.000ern, Expeditionen in Arktis oder Antarktis, Klettern ohne Sicherung in hohen Schwierigkeitsgraden (Free Solo), Rekordversuche im Apnoe Tauchen, Rekord-Kunstflug, Base Jumping etc.).
Freizeitsportler
Darunter versteht man jene Personen, die regelmäßig nachfolgend angeführte Sportarten, oder
Abenteuersportarten ausüben. Die ausgeübte Sportart muss bei Antragstellung bekannt gegeben werden.
Mit Risikozuschlag können
* "klassische Sportarten" wie - Klettern im alpinen Gelände ab Schwierigkeitsstufe V – ohne Expeditionen; Klettern – Klettersteig ab Schwierigkeitsgrad D, Snowboarden - intensives Freeride oder Freestyle – nur Freizeit, ohne Wettbewerbsteilnahme, Schitouren mit Kletter- und Gletschertouren (inkl. Wettbewerbsteilnahme), Tauchen (entsprechend dem erworbenen Brevet) – mitversichert sind Taucherkrankheiten (Tiefenrausch und Druckfallkrankheit) – Besondere Bedingung UB13
* "Abenteuersportarten" - dazu zählen alle, die hauptsächlich dadurch gekennzeichnet sind, dass sie mit großen Geschwindigkeiten, aus großen Höhen oder in großen Tiefen ausgeführt werden – wie zum Beispiel: Rafting, Canyoning, HighRopes, HydroSpeed, Höhlentrekking, Bungee Jumping, Kite-Surfen, House-Running, Scad-Diving, etc.
versichert werden.
Amateursportler: Dazu zählen alle Personen, die ihren Sport mit entsprechender Lizenz einer Dachorganisation nicht nur trainingsmäßig ausüben, sondern auch an organisierten Wettbewerben, regelmäßigen Leistungsvergleichen, Turnieren oder ähnlichen Veranstaltungen – ab Landeswettbewerben – teilnehmen . Nach der unterschiedlichen Risikosituation werden sie in Gefahrengruppen eingeteilt.
Berufssportler: Personen, die beruflich einen Sport ausüben bzw. ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus der sportlichen Betätigung erzielen.
Leistungseinschränkung/Selbstbehalt für Berufssportler: Für
- dauernde Invalidität (unabhängig von der gewählten Variante) wird erst ab einem Invaliditätsgrad
von 25 % geleistet,
- Unfallkosten gilt ein Selbstbehalt von EUR 500,–
Für Berufssportler nicht versicherbar sind die Versicherungsleistungen Taggeld, Genesungsgeld, Knochenbruch, Notfall PLUS24service
Gefahrengruppen - Sportrisiko
Nach der unterschiedlichen Risikosituation werden Amateur- und Berufssportler in nachfolgende angeführte Gefahrengruppen eingeteilt:
Sportrisiko – Gruppe 1: Bahngolf, Billard, Bogenschießen, Bowling, Eisschießen, Golf, Gymnastik, Rudern, Schützen: Wurftaueben, Schützen: Zimmerstutzen etc., Schwimmen, Segeln, Sportkegeln, Tanzen (exkl. Rock’n Roll Akrobatik), Tischtennis
Sportrisiko – Gruppe 2: Badminton, Basketball, Baseball, Eislauf, Fechten, Faustball, Kanu, Faltboot, Paddelboot, Landhockey, Leichtathletik, Moderner Fünfkampf, Mountainbiken, Orientierungslauf, Radfahren, Rollschuhlauf, Inline-Skaten, Squash, Tennis, Triathlon, Turnen, Volleyball, Wasserski
Sportrisiko – Gruppe 3: American Football, Biathlon *), Downhill-Mountainbike, Eishockey ***), Fußball **), Gewichtheben, Grasski *), Handball ***), Judo, Jiu-Jitsu, Karate, Polo, Reiten, Ringen, Freistilringen, Rangeln, Rock´n Roll Akrobatik, Rodeln, Rugby, Schi-Langlauf *), Sporttauchen, Taekwondo
Sportrisiko – Gruppe 4: Freestyle-Skiing *), Nord. Kombination *), Schi-Alpin *), Schibob *), Schi-Cross *), Schispringen/Sprunglauf *), Skeleton *), Snowboard *), Telemark *)
*) Schilaufen:
Teilnahme an Landes- oder Bundeswettbewerben sowie am offiziellen Training für diese Veranstaltungen: Tarifierung nach Amateursportler
Teilnahme an internationalen Wettbewerben: Anfrage Zentrale
**) Fußball 1. und 2. österreichische Spielklasse: Tarifierung nach Berufssportler
3. und 4. österreichische Spielklasse: Tarifierung nach Amateursportler
***) Eishockey 1. österreichische Spielklasse: Tarifierung nach Berufssportler
2. bis 4. österreichische Spielklasse: Tarifierung nach Amateursportler
***) Handball 1. und 2. österreichische Spielklasse: Tarifierung nach Berufssportler
3. und 4. österreichische Spielklasse: Tarifierung nach Amateursportler
Sondergefahren
Nicht versicherbar: Expeditionen, motorsportliche Wettbewerbe.
Prämienberechnung
Alle Prämiensätze gehen von der „Basisprämie“ aus.
Entsprechend der Risikosituation der versicherten Person (Beruf, Sport, Freizeit) wird durch Risiko zu- oder Abschläge auf die Basisprämie die individuelle „Risikoprämie“ ermittelt.
Risikozuschläge
Ärzte, Berufsmusiker + 75 % Zuschlag (auf DI-Prämie) (Besondere Bedingung UB40/UB41 – erhöhte Gliedertaxe nicht möglich bei Lebensrente und Hochrisikoschutz)
Freizeit-/Abenteuersport lt. Definition + 25 % Zuschlag
Downhill-Mountainbike, Eisklettern: + 50 % Zuschlag
Amateur-Sportrisiko*) (Zuschlag nur bei Gefahrengruppen mit Teilnahme ab Landeswettbewerb notwendig!):
Gruppe 1: kein Zuschlag (keine oder nationale Wettbewerbe), + 25 % Zuschlag inkl. internat. Wettbewerbe
Gruppe 2: + 25 % Zuschlag (keine oder nationale Wettbewerbe), + 50 % Zuschlag inkl. internat. Wettbewerbe
Gruppe 3: + 50 % Zuschlag (keine oder nationale Wettbewerbe), + 75 % Zuschlag inkl. internat. Wettbewerbe
Gruppe 4: + 75 % Zuschlag (keine oder nationale Wettbewerbe), inkl. internat. Wettbewerbe nicht möglich (Berufssportler)
Berufssportler:
Gruppe 1: + 25 % Zuschlag; Gruppe 2: + 50 % Zuschlag; Gruppe 3: + 100 % Zuschlag
*) Unterschied zwischen Amateur und Berufssportler: Für Amateursportler gilt Leistung ab jedem Invaliditätsgrad, für Berufssportler generell Leistung erst ab 25 % dauernder Invalidität.