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Wildunfälle und Versicherung - Crash in der Dämmerung

, aktualisiert am

Verkehrsunfälle mit Rehen oder Hasen haben Hochsaison. Nicht jeder Schaden ist durch eine Versicherung gedeckt.

Ein Schatten von links, schon kracht es. Zwischen November und Februar passieren die meisten Unfälle mit Wildtieren. Besonders Rehe sind meist in der Dämmerung aktiv. Und die beginnt derzeit früh, wenn viele von ihrer Arbeitsstätte nach Hause fahren.

Gefährlich und gar nicht so selten

Nicht immer enden solche Kollisionen glimpflich. Im Jahr 2012 wurden 383 Personen dabei verletzt, ein Mensch starb sogar. Hauptsächlich müssen aber die Tiere dran glauben: Etwa 92.000 Rehe, Hasen und andere Waldbewohner verendeten auf der Straße. An der Spitzen der Unfallstatistik liegt Niederösterreich, das flächenmäßig größte Bundesland. Auch die Randzonen großer Städten zählen zum Lebensraum von Wildtieren.

Vorausschauend fahren

Außerhalb von Ortsgebieten oder bei Gärten, Parks, Wäldern und Feldern sollten Autolenkerinnen und Lenker jetzt zur Dämmerstunde oder nachts besondere Vorsicht walten lassen. Beim Gefahrenzeichen "Wildwechsel“ das Tempo verringern und bremsbereit  fahren. Nicht zu dicht auf das voranfahrende Fahrzeug auffahren. Steht ein Tier auf oder neben der Fahrbahn: bremsen, Licht abblenden und kräftig wiederholt hupen. Wild kommt selten allein, daher können weitere Tiere folgen.

Was tun, wenns kracht?

Halten Sie an und sichern Sie die Unfallstelle mit Warnblinkanlage und Pannendreieck. Dabei Warnweste anziehen. Verletzten ist Erste Hilfe zu leisten, Rettung und Polizei müssen gerufen werden. Vom Auto getötetes oder verletztes Wild darf nicht einfach mitgenommen werden. Auch wer es liegenlässt und einfach weiter fährt, macht sich strafbar. Daher bei Wildunfällen auf jeden Fall die Polizei verständigen, auch wenn das Tier weiter läuft. Die Unfallstelle fotografieren und eventuelle Zeugen um ihre Daten bitten.

Was die Versicherung bezahlt

Hat man keine Kaskoversicherung, muss man nach einem Wildunfall den Schaden am eigenen Auto selbst tragen. Bei Verletzungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlung. Weitere Entschädigungen (bei Rehabilitation, Berufsunfähigkeit oder Todesfall) zahlt meist nur eine private Versicherung, wie etwa eine Unfallversicherung. Beschädigungen an Bäumen oder Verkehrszeichen sind ein Fall für die Kfz-Haftpflicht.

Haarwild oder Federwild

Auch bei einer Kaskoversicherung ist ein Wildschaden nicht in jedem Fall abgesichert. Das kommt auf die Polizze an. Üblicherweise gedeckt sind Schäden mit Haarwild (Hirsch, Reh, Wildschwein, Gämse, Hase, Füchse, Dachse usw.) Seltener gedeckt sind Schäden durch Federwild, also Wildvögel wie etwa Fasan, Auerhahn oder Birkhuhn. Manche Versicherer bieten eigene Wildschaden-Pakete an, die man separat abschließen kann. 

Haustiere sind kein Wild

 

Zusammenstöße mit Haustieren (Kühen, Pferden, Hunden) sind nur bei Polizzen gedeckt, die die Deckung „Tiere aller Art“ oder „Unfall mit Haustieren“ enthalten. Bei Haustieren können Schadenersatzansprüche aber beim Besitzer geltend gemacht haben, wenn dieser sein Tier nicht ordnungsgemäß gehalten oder gesichert hatte.

Unfall dem Versicherer melden

Ein  Wildschaden muss dem Kaskoversicherer binnen einer Woche gemeldet werden. Dabei ist das amtliche Protokoll der Unfallaufnahme und die so genannte Wildschadenbescheinigung der Polizei vorzulegen. Vor der Besichtigung durch den Versicherer dürfen die Unfallschäden am Fahrzeug nicht beseitigt werden.

Achtung, Vollbremsung!

Die Straßenverkehrsordnung verbietet plötzliches  und grundloses Abbremsen. Auch muss der Abstand zum vorderen Fahrzeug so groß sein, dass Anhalten auch beim plötzlichen Abbremsen möglich ist. Wer wegen eines Tieres bremst,  kann an einem dadurch verursachten Auffahrunfall mitschuldig werden.  Da kommt es nämlich darauf an, ob die Bremsung berechtigt war.

Reh, Hirsch oder Wildschwein

Bei einem großen Tier wie Reh, Hirsch oder Wildschwein ist sie das zweifellos. Bei einem Hasen oder einer Katze ist eine jähe Vollbremsung hingegen für den nachfolgenden Verkehr gefährlicher als die Kollision mit dem Tier. Auch wenn man wegen eines kleinen Tieres das Auto verreißt und dieses beim Ausweichmanöver beschädigt wird, kann die Kaskoversicherung die Zahlung verweigern.


Sie suchen mehr Informationen zum Thema Geld? Hier finden Sie alle Artikel der Rubrik "Bare-Münze" (www.konsument.at/baremuenze)

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