"Ein Fall für KONSUMENT": Fälle aus unserer Beratung, die wir erfolgreich erledigten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. - Diesmal: Nach einem schweren Sturz wollte die Betroffene Entschädigung. Doch zunächst weigerte sich die Generali Versicherung.
Der Ausflug endete mit einem Unfall: Als Frau Fischer das WC des Gasthauses aufsuchen wollte, stolperte sie über eine unmittelbar hinter der WC-Tür gelegene Stufe. Kein Wunder, dass sie diese übersehen hatte – an der Tür war weder ein Schild angebracht, das auf die Stufe hingewiesen hätte, noch war die Stufe farblich markiert. Obendrein war der Gang vor dem WC schlecht beleuchtet, am WC brannte kein Licht. Und: Das WC-Licht ließ sich vom Gang aus auch nicht einschalten, weil der entsprechende Schalter innen montiert war.
Lichtschalter schwer zu finden
Frau Fischer musste folglich mit der linken Hand die Tür öffnen und offen halten. Mit der rechten Hand tappte sie im Dunkeln nach dem Lichtschalter. Sie fand ihn nicht. Als sie auf der Suche nach dem Schalter einen Schritt in das WC machte, blieb sie mit dem Fuß an der Stufe hängen und stürzte schwer. Sie konnte nur mit der Unterstützung von Wirtin und Wirt wieder aufstehen.
Rippen gebrochen, Stauchungen, Prellungen
Herr Fischer brachte seine Frau ins Spital, wo erhebliche Verletzungen festgestellt wurden: gebrochene Rippen, Stauchungen, Prellungen, Zerrungen ... Frau Fischer meldete den Unfall und die Verletzungen, die sie sich dabei zugezogen hatte, unverzüglich dem Haftpflichtversicherer des Gasthauses, der Generali Versicherung, und forderte Entschädigung. Doch Generali schmetterte Frau Fischers Forderung ab, weil "den Versicherungsnehmer kein Verschulden trifft“.
Generali lehnt Forderung ab
Frau Fischer wandte sich daraufhin an uns und bat, diese Angelegenheit für sie zu regeln. In unserem Interventionsschreiben wiesen wir Generali darauf hin, dass die Wirtin als Inhaberin des Gasthauses vor dieser Stufe deutlich hätte warnen müssen. Zudem hatte die Wirtin Frau Fischer gegenüber gleich nach dem Sturz ihr Verschulden am Unfall zugegeben.
Schmerzensgeld für acht Monate
Ihrer Sorgfalts- und Warnpflicht gegenüber Gästen kam die Wirtin allerdings erst Wochen später nach. Erst dann ließ sie entsprechende Adaptierungsarbeiten durchführen, damit Besucher rechtzeitig auf die Stufe hinter der WC-Tür aufmerksam werden. Wir informierten Generali weiters, dass Frau Fischer aufgrund ihrer Verletzungen nach wie vor (acht Monate nach dem Unfall!) in ärztlicher Behandlung war, Schmerzen hatte und bewegungseingeschränkt war. Die ärztlichen Befunde legten wir unserem Schreiben bei und forderten für Frau Fischer Schmerzensgeld.
Generali zahlt schließlich 5.000 €
Unsere Intervention war erfolgreich. Generali bot Frau Fischer im außergerichtlichen Vergleich 4.000 € an. Zu wenig, meinten wir, und verhandelten weiter. Frau Fischer erhielt von Generali schließlich 5.000 €.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .