Die Pensionskontomitteilung ist eine sinnvolle Sache. Aber sie kann auch zu Verwirrung und Verunsicherung führen.
Seit Juni 2014 erhalten Arbeiter und Angestellte, die ab 1955 geboren sind, Post von der Pensionsversicherungsanstalt. Dieses Schreiben enthält die Kontoerstgutschrift, d.h. es werden die bisher erworbenen Pensionsansprüche mitgeteilt.
Eine Momentaufnahme und ...
Der ausgewiesene Betrag gibt Auskunft darüber, wie hoch der bis zum 31.12.2013 erworbene Pensionsanspruch ist, wenn man zum Regelpensionsalter in Pension geht. Dieser Anspruch erhöht sich mit dem Erwerb weiterer Pensionszeiten und ist für Personen, die schon länger im Erwerbsprozess stehen, höher.
Durch das Pensionskonto soll die künftige Pensionshöhe verständlich und nachvollziehbar werden.
Für jedes Beitragsjahr werden ab 2014 dem Pensionskonto 1,78 Prozent der Beitragsgrundlagen gut geschrieben. Vom Konto abzulesen ist, wie hoch der aktuelle Ansparbetrag ist. Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 ergibt den aktuellen monatlichen Bruttopensionswert. Pensionen werden 14-mal im Jahr ausbezahlt.
... keine Hochrechnung
Das heißt konkret: Der ausgewiesene Betrag ist keine Hochrechnung für die in mehr oder weniger ferner Zukunft liegende Pensionszahlung. Der angezeigte Betrag ist eine Momentaufnahme: Wenn Sie ab sofort keine Pensionsbeiträge mehr einzahlen, dann bekommen Sie ab Pensionsantritt diese Pension ausbezahlt.
Ein Mittvierziger muss sich also keine Sorgen machen, wenn sein Pensionsanspruch nahe am Existenzminimum liegt. Denn er wird ja voraussichtlich noch 20 Jahre arbeiten und Pensionsbeiträge sammeln – eben jedes Jahr 1,78 der Beitragsgrundlage. Sie können selbst eine – natürlich nur ungefähre – Hochrechnung anstellen, und zwar online mit diesem Rechner:
- www.pensionskontorechner.at . Alle wichtigen Informationen finden Sie auf
- www.neuespensionskonto.at.
Was ist nach Erhalt der Pensionskontomitteilung zu tun?
In der Zusendung über den aktuellen Stand erhalten Sie auch eine Aufstellung über die Pensionszeiten. Wir raten, die angeführten Zeiten zu prüfen und gegebenenfalls gar nicht oder falsch erfasste Zeiten richtigzustellen. Wundern Sie sich aber nicht, dass Versicherungszeiten, die im Ausland erworben wurden, nicht berücksichtigt wurden – sie werden erst bei Pensionsantritt überprüft.
Nicht Bank- oder Versicherungsvertretern auf den Leim gehen
Keinesfalls sollten Sie in Panik verfallen und dem erstbesten Bank- oder Versicherungsvertreter auf den Leim gehen. Leider nutzen viele Versicherer und Banken die Verunsicherung der Menschen (siehe nächste Seite). Das Pensionskonto ist ein willkommener Anknüpfungspunkt für viele Vermittler, um Kontakt mit den Kunden aufzunehmen und ihnen die vermeintliche Pensionslücke zu erklären. Sie suggerieren ihnen, dass sie schleunigst ein Vorsorgeprodukt ihres Konzerns abschließen müssten, damit sie ihren Ruhestand nicht in Not und Elend verbringen müssen.
Die Vermutung liegt nahe, dass die Vertreter hauptsächlich ihre Lebensversicherungen anbringen wollen. Jeder Allianz-Vertreter bietet da natürlich nur Allianz-Produkte an, jeder Zurich-Verteter nur Verträge dieses Unternehmens – und wer bei der Erste Bank seine Pensionslücke schließen lassen möchte, erhält ein Produkt der Erste Bank oder eine s-Versicherung .
Persönliche Situation ausschlaggebend
Wir empfehlen: Nehmen Sie nicht den erstbesten Rat an. Überlegen Sie sich genau, welches Produkt Ihre Möglichkeiten, Anlageziele, Risikobereitschaft und auch die gewünschte Anlagedauer am besten abdeckt. Auch bestehende Verträge sollten jedenfalls Berücksichtigung finden.