Handywertkarten: Verfall unzulässig - OGH-Urteil: Guthaben zurückfordern
Wer sein Handy nur selten benützt, steht vor dem Problem, dass die Handywertkarte nach einem Jahr verfällt. Der VKI hat dazu ein Verfahren gegen mobilkom austria geführt und Recht bekommen: Das Guthaben verfällt nicht, die Konsumenten können es zurückfordern.