Mehrere Klauseln gesetzwidrig
Dass Handywertkarten nach einem Jahr verfallen, ärgert viele Konsumenten, die ihr Handy nur selten benützen. Dazu haben wir ein Verfahren gegen den Marktführer mobilkom geführt (Aktenzahl OGH 21.12.2006, 6 Ob 277/06p; OLG Wien 27.06.2006 1 R 214/05f).
OGH gab VKI recht
Der Oberste Gerichtshof hat uns recht gegeben und mehrere Klauseln für gesetzwidrig erklärt: dass die Wertkarte ihre Gültigkeit verliert, wenn sie nicht bis zum angegebenen Datum aufgeladen wird; den Verfall des Guthabens, wenn die Karte nicht binnen 13 Monaten wieder aufgeladen wird; den Verfall des Guthabens bei Portierung zu einem anderen Provider. Ungesetzlich ist auch, dass Konsumenten das Guthaben binnen 6 Monaten zurückfordern müssen, sonst verfällt es. Dieses Urteil wird auch Auswirkungen auf andere Mobilfunkbetreiber haben.