Gibt es auch bei fehlerhafter Montage Gewährleistung?
Ja, sowohl dann, wenn die Montage durch den Verkäufer oder ein von ihm
beauftragtes Unternehmen durchgeführt wird als auch bei Waren, die zur
Selbstmontage durch den Konsumenten gedacht sind und die wegen einer unrichtigen
oder missverständlichen Anleitung falsch montiert werden.
Wie schaut es mit der Gewährleistung bei Reparaturen aus?
Es gilt die normale Gewährleistung, allerdings nur für den reparierten Teil.
Das kann Probleme geben, wenn kurz nach der Reparatur das Gerät wieder defekt
ist, aber ein anderer Bauteil Schuld hat. Konsumenten können in so einem Fall
schwer nachweisen, dass die Reparatur nicht zum gewünschten Erfolg geführt
hat.
Gilt die Gewährleistung auch beim Zahnarzt?
Ja. Sie müssen so rasch wie möglich reklamieren und dem Arzt Gelegenheit zur
Verbesserung geben. Eine Ausnahme wäre nur, wenn es Ihnen nicht zuzumuten ist,
den Arzt nochmals aufzusuchen, die Vertrauensbasis also komplett zerstört ist.
Führt ein Verbesserungsversuch nicht zum Erfolg, können Sie die Arbeit von einem
anderen Zahnarzt durchführen lassen und der erste Zahnarzt muss die Kosten
tragen. Nicht immer ist aber klar, ob es sich tatsächlich um einen Fehler
handelt oder ob die medizinischen Gegebenheiten ungünstig sind. Ein Beispiel ist
eine Krone, die schlecht hält, weil der Zahn darunter nur noch ein kurzer
Stummel ist. Der Arzt muss aber vor der Behandlung auf mögliche Probleme
hinweisen. Empfehlenswert ist die Einschaltung der Schlichtungsstelle, die es in
allen Bundesländern gibt. Deren Entscheidung ist allerdings nicht bindend.
Gilt die Gewährleistung auch bei Versteigerungen im Internet?
Ja, wenn ein gewerblicher Anbieter die Waren verkauft. Als gewerbliche
Anbieter gelten nicht nur Unternehmen, sondern auch Personen, die innerhalb
eines relativ kurzen Zeitraums ähnliche Waren bei Versteigerungen feilbieten.
Hier urteilen die Gerichte zunehmend strenger: Jemandem, der binnen zwei Monaten
7 Motorräder anbietet, wurde vom Gericht Unternehmereigenschaft zuerkannt, das
heißt, es gibt in solchen Fällen Gewährleistung. Bei Verkäufen von Privaten kann
die Gewährleistung durch Vereinbarung ausgeschlossen werden.
Mein neues Handy war nach vier Monaten kaputt. Der Händler meinte, es
handle sich um einen Wasserschaden. Dabei ist mir das Handy sicher nicht ins
Wasser gefallen.
Dieses Problem taucht in der Praxis immer wieder auf. Leider gibt es hier
keine allgemein gültige Patentlösung. Ein Wasserschaden kann auch durch
Kondenswasser entstehen, beispielsweise wenn man öfter stark verschwitzt oder im
Regen telefoniert. Es ist aber auch möglich, dass der Händler sich vor der
Gewährleistung drücken will. Dann müsste der Konsument mithilfe eines Gutachtens
beweisen, dass der Defekt nicht auf einen Wasserschaden zurückzuführen
ist.
Mein Dampfkochtopf ist explodiert. Ist das ein Fall für die
Gewährleistung?
Nur zum Teil. Für den beschädigten Topf kommt die Gewährleistung zum Tragen.
Für Schäden in der Küche oder für Verletzungen infolge der Explosion kommt die
Produkthaftung zum Tragen. Sie sieht Schadenersatz für Körperverletzungen,
Gesundheitsschäden und Sachschäden durch fehlerhafte Produkte vor, und zwar
unabhängig von einem Verschulden. Ähnlich wie bei der Gewährleistung ist hier
der erste Ansprechpartner der Händler, bei dem die Ware gekauft wurde.
Wie sinnvoll sind Ersatzteil-, Nachkauf- oder Servicegarantien?
Auch für diese Art von Garantien gibt es keine gesetzliche Verpflichtung. Im
Einzelfall wird rechtlich genau zu prüfen sein, ob es sich um vertragliche
Verpflichtungen handelt, die einzuhalten sind. Und bei Insolvenz oder
Neuübernahme eines Unternehmens kann es sein, dass der neue Eigentümer eine
früher zugesagte Garantieleistung nicht weiter anbietet.
Vorsichtshalber habe ich mehr Fliesen gekauft als ich tatsächlich
gebraucht habe. Muss der Händler sie zurücknehmen?
Nein, nur wenn beim Kauf das Rückgaberecht ausdrücklich vereinbart wurde.