Einseitige Änderungen unzulässig
Der Internet- und Handy-Provider One verwendete Klauseln, die die Gewährleistungsansprüche einschränkten und One berechtigten, vertraglich geschuldete Leistungen einseitig zu ändern. Derartige Klauseln dürfen nicht verwendet werden.
Volltextserviece: OGH 25.5.1004, 4 Ob 98/04