EVN: Energie-Preisanpassung - Konsumenten erhalten Gutschrift oder Geldersatz
Der Oberste Gerichtshof hatte im Herbst 2019 in einem Verfahren des VKI eine Preisanpassungsklausel der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG für unzulässig erklärt. Damit fiel die Grundlage für vergangene Preiserhöhungen weg.