Gewonnener Gratis-Einkauf fiel karg aus, denn Säuglingsanfangsnahrung war vom Gewinn ausgeschlossen.
Die MERKUR Warenhandels AG feierte ihr heuriges 50-jähriges Bestehen unter anderem damit, dass an gewissen Tagen jeder 50. Einkauf gratis war. Eine Jungfamilie zählte sich schon zu den Glücklichen, weil der Jubiläums-Alarm an der Kassa plötzlich losging. Doch die Freude war von kurzer Dauer, denn der vermeintliche Gratis-Einkauf entpuppte sich als lediglich matte Ersparnis von kargen 3,19 Euro. Den Großteil der Waren – Milchnahrung für Babys – musste die Familie trotzdem bezahlen.
Umgesetzte Richtlinie der EU-Kommission
Die Antwort auf die fragenden Gesichter bei Kunden und Kassiererin liegt in der gekauften Produktgruppe: Säuglingsanfangsnahrung. Diese darf, vereinfacht gesagt, nicht Ziel von Werbemaßnahmen sein und ist deshalb von jeglichen Aktionen ausgenommen. Eine ministerielle Verordnung, die eine Richtlinie der EU-Kommission umsetzt, regelt das in Österreich. Die Geschäfte – wie in diesem Fall MERKUR – haben hier keinen Handlungsspielraum. MERKUR wies bei der Aktion außerdem darauf hin, dass diese Produkte ausgenommen seien.