Juristisch ging es um zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), inhaltlich um massive Preiserhöhungen bei Strom und Gas (sogenannte „Indexanpassung“) für 300.000 Kund:innen. Das Landesgericht (LG) Wiener Neustadt gab in erster Instanz unserer Klage statt und erkannte im Urteil beide EVN-Klauseln für rechtswidrig. Jetzt bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Wien die Entscheidung (Aktenzahl 3 R 92/24g). Das Urteil ist – Stand 7.11.2024 – noch nicht rechtskräftig. Hier der Link zum Urteil OLG Wien 01.10.2024, 3 R 92/24g
EVN: Preiserhöhung unzulässig
Im Kleingedruckten hatten die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) 2022 eine große Preiserhöhung vorbereitet und dabei gegen Gesetze verstoßen. Das brachte dem Energieversorger knapp 200 Millionen Euro an Mehreinnahmen. Wir klagten und stoppten diese Vorgangsweise. Das Urteil des Oberlandesgericht Wien ist – Stand 5.11.2024 – noch nicht rechtskräftig.
Erhebliche Preiserhöhung
Die Vorgeschichte: Die EVN hatte Mitte August 2022 eine Preisänderung für Strom und Gas per 1. September 2022 in den Raum gestellt. Die Änderung sollte sich vom Österreichischen Gaspreisindex (ÖGPI) bzw. dem Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) ableiten.
Nun erweckten die Allgemeinen Lieferbedingungen zwar den Eindruck, dass sowohl Preiserhöhungen als auch Preissenkungen möglich seien. Zu diesem Zeitpunkt war jedoch bereits klar, dass eine erhebliche Preiserhöhung erfolgen würde. Im September 2022 hob die EVN bestehende Gas- und Strompreise an – um fast 150 Prozent.
Wir klagten. Erfolgreich.
198 Millionen Euro
Es geht um sehr viel Geld, Geld der Konsument:innen. Das Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt (55 Cg 62/22v) nennt Zahlen.
- Betroffene: 300.000 Kund:innen
- Mehrkosten STROM (Durchschnitt): 57 Euro/Monat
- Mehrkosten GAS (Durchschnitt): 108 Euro/Monat
- Mehrbelastung für 4 Monate/Kund:in: 660 Euro
- Umsatzplus der EVN: 198 Millionen Euro
Die berechnete Mehrbelastung geht davon aus, dass jeder Haushalt einen Strom- und einen Gastarif bei der EVN hat. Das ist nicht immer der Fall.
Zum Vergleich: Im Jahr 2021/22 erwirtschafteten die EVN 210 Millionen Euro. 2022/23 (also im Jahr der Preiserhöhung) stieg der Gewinn auf 530 Millionen Euro.
Aus dem Urteil
Verständlich
„Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen dem Transparenzgebot entsprechen. Sie müssen also so verfasst sein, dass Inhalt und Tragweite für Verbraucher:innen durchschaubar sind“, erläutert VKI-Jurist Dr. Maximilian Eder. Auch das OLG Wien entschied, dass die Preisänderungsklauseln der EVN in die Irre führend und daher unzulässig sind. Die EVN kann noch zum Obersten Gerichtshof (OGH) gehen.
Rückzahlung
Sollte das Urteil des OLG Wien rechtskräftig werden oder der OGH dieses bestätigen, wird es spannend: Betroffenen Verbraucher:innen steht unserer Meinung nach die Rückzahlung zu – für die wegen der unzulässigen Preiserhöhung gezahlten Mehrbeträge. Der VKI sieht die EVN am Zug, “den Kund:innen nun umgehend Rückzahlungen anzubieten”, so Eder abschließend.
Ungewöhnlich ist dieser Vorstoß der "Tagespresse": https://dietagespresse.com/sonst-bleibt-uns-ja-nix-uebrig-stromanbieter-fordern-ab-sofort-trinkgeld/
LINKS
LG Wiener Neustadt: Zwei Preisänderungsklauseln in EVN-AGB unzulässig
https://verbraucherrecht.at/lg-wiener-neustadt-zwei-preisaenderungsklauseln-evn-agb-unzulaessig/67637
Erfolgreicher Prozess gegen EVN-Preiserhöhung
https://verbraucherrecht.at/musterprozess-evn102024
EVN-Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 01.10.2024, 3 R 92/24g
https://verbraucherrecht.at/system/files/2024-11/OLGWien-3R92-24g.pdf
EVN-Geschäftsbericht 2022/23
https://www.evn.at/getmedia/9b032d11-3933-42e6-b1f5-56e8aa408bfa/EVN-Ganzheitsbericht-2022-23.pdf
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