Darf Hutchison Drei seine Preise massiv anheben? Erste und zweite Instanz sagten: nein, der Oberste Gerichtshof (OGH) sagt: ja.
Anlass war, dass Hutchison Drei im September 2016 bei 16 Handy-Tarifen das monatliche Grundentgelt um bis zu 3 Euro erhöht hatte, z.B. von 12 auf 15 Euro. Zusätzlich führte das Unternehmen eine jährliche Servicepauschale von 20 Euro ein sowie eine Wertsicherungsklausel (auch bei Verträgen, die bisher keine hatten).
Wir klagten ...
Wir klagten daraufhin im Auftrag des Sozialministeriums den Mobilfunkanbieter Hutchison Drei. Juristisch ging es um eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Recht auf einseitige Entgelterhöhung vorsieht.
... und verloren
Erste und zweite Instanz urteilten, dass die Mobilfunkbetreiber kein Recht zur unbeschränkten Entgeltänderung haben. Der OGH sieht dies nun anders.
Der OGH versteht § 25 Telekommunikationsgesetz als gesetzliche Ermächtigung zu einer einseitigen Vertragsänderung. Dabei steht dem Kunden als Ausgleich dafür ein kostenloses außerordentliches Kündigungsrecht zu. Offenbar geht der OGH davon aus, dass die Telekommunikationsbetreiber grenzenlos Verträge ändern können.
- Mehr Details: Urteil zu Hutchison Drei: kräftige Preiserhöhung erlaubt
- Unsere Erfolge: VKI-Rechtsabteilung: Erfolgsbilanz - Hunderte Millionen erkämpft