Keine Leistung, kein Geld
Die Ski-Saison 2019/2020 nahm im März 2020 pandemiebedingt ein jähes Ende. Die Besitzer von Skisaisonkarten haben zwar einen gesetzlichen Anspruch, ihr Entgelt für jenen Zeitraum, in dem eine Leistung nicht möglich ist, von den Liftbetreibern zurückzuerhalten. Die Gerichte haben dies bereits mehrfach bestätigt. Dennoch weigern sich nach wie vor zahlreiche Liftbetreiber, das Kartenentgelt für den Zeitraum der Schließung anteilig zurückzuerstatten.
Ostalpen Card und andere
Wir haben eine Sammelintervention organisiert und unterstützen Konsumentinnen und Konsumenten bei der Durchsetzung ihrer Entgeltansprüche. Hilfe erhalten Betroffene, die in der Skisaison 2019/2020 eine der folgenden Karten erworben haben:
- Ski Amadè Card
- Superskicard Salzburg & Kitzbüheler Alpen
- Topskipass Kärnten & Osttirol
- Ostalpen Card
- Snow Card Tirol
- Freizeitticket Tirol
Für Betroffene ist die Unterstützung durch den VKI kostenlos. Sie müssen sich aber bis 28.2.2022 auf Rückerstattung Ski-Saisonkartenpreis registrieren.
Zahlreiche Beschwerden
Rückblick: Aufgrund zahlreicher Beschwerden brachten wir mehrere Musterklagen auf Rückerstattung der anteiligen Skisaisonkosten für die Skisaison 2019/2020 ein. So unter anderem gegen die Ski amadé GmbH. Das Erstgericht und das Berufungsgericht gaben uns Recht. Sie sprachen einer betroffenen Familie rund 330 Euro zu. Trotz des rechtskräftigen Berufungsurteils verweigern nach wie vor viele Liftbetreiber die Rückzahlung an betroffene Saisonkartenbesitzer und berufen sich auf eine "Einzelfallentscheidung".
141,50 Euro bei der Ski Amadé
Die Höhe der Rückerstattung hängt von der Dauer der Skisaison und dem für die Saisonkarte bezahlten Preis ab. Ein Beispiel: In dem von uns geführten Musterverfahren gegen die Ski Amadè GmbH betrug der aliquote Rückerstattungsanspruch für die Ski Amadè Card (Erwachsener) 141,50 Euro.
"Vollen Kartenpreis einbehalten"
"Es ist nicht einzusehen, dass Liftbetreiber den vollen Kartenpreis einbehalten, obwohl die Rechtslage durch die Gerichte geklärt ist“, kommentiert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI. „Wir werden betroffene Saisonkartenbesitzer bei der Verfolgung ihrer Rechtsansprüche unterstützen. Sollten die Liftbetreiber nicht einlenken, werden weitere rechtliche Schritte folgen.“