Als Air Berlin insolvent wurde, wollte Frau Watzinger den Preis für gebuchte Tickets zurückerstattet bekommen. Sie buchte allerdings nicht direkt bei der Airline, was den Sachverhalt verkomplizierte.- Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Dr. Andreas Herrmann betreut.
Die Fluggesellschaft Air Berlin ist bereits seit Sommer 2017 in Insolvenz. Doch es wenden sich nach wie vor Konsumenten an uns, die ein gebuchtes und bezahltes Air-Berlin-Ticket infolge der Insolvenz nicht mehr nutzen konnten und ihr Geld zurückhaben wollen. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Konsumenten ihre Forderung nicht vor Gericht geltend machen.
Geld für Ticket: nicht Teil der Insolvenzmasse
Hier konnten wir Unterstützung anbieten: Frau Watzinger hatte nach dem 15.8.2017 ein Flugticket für Air Berlin über den Vermittler Travelgenio gebucht (Travelgenio ist eine spanische Online-Reiseagentur). Zu diesem Zeitpunkt war die Insolvenz der Airline bereits bekannt. Doch man ging davon aus, dass sich eine positive Lösung für Air Berlin finden werde und der Flugbetrieb aufrechterhalten werden könne.
Deswegen wurde das Geld für Tickets, die nach dem 15.8.2017 gebucht wurden, auf einem Extra-Konto quasi zwischengeparkt. Dieses Geld wurde somit nicht zur Insolvenzmasse vor Gericht dazugerechnet, sondern davon unabhängig behandelt.
Probleme bei Rücküberweisung über Travelgenio
Die Airline wurde dann doch nicht weitergeführt, der Flugbetrieb eingestellt. Kunden, die nach dem 15.8.2017 Tickets gebucht hatten, konnten das Geld nun über den Masseverwalter von Air Berlin zurückverlangen. Waren die Tickets über den Vermittler Travelgenio gebucht worden, gab es dabei aber Probleme, denn der Masseverwalter kann das Geld für Tickets nur an denjenigen rücküberweisen, der die Buchung tatsächlich vorgenommen und das Ticket bezahlt hat. Wurde über einen Vermittler gebucht, scheint dieser als Zahlender auf und es liegen nur dessen Bankdaten vor.
Intervention: Geld zurück
Somit muss sich der Vermittler beim Masseverwalter um die Erstattung bemühen und das Geld dann an den Konsumenten weiterleiten. Frau Watzinger hatte Travelgenio darauf hingewiesen. Doch das Unternehmen leitete die Rückerstattung trotzdem nicht in die Wege. Erst als wir mit Travelgenio in Spanien Kontakt aufgenommen und die Sachlage erklärt hatten, bekam Frau Watzinger ihr Geld über Travelgenio zurück.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratung.
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