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Amazon Prime: Geld zurück - Bis 30. Juni 2019

Irreführende Preisangaben, rechtswidrige Klauseln und Geschäftspraktiken: Die Arbeiterkammer konnte für Kunden vor Gericht eine Rückzahlung der Preiserhöhung für 2017 und 2018 erwirken.

"Danach kostenpflichtig“

Ab Februar 2017 hat Amazon den Preis für das Prime-Angebot von 49 auf 69 Euro erhöht (beim Studententarif von 24 auf 34 Euro). Die von Amazon für die Bestellung von Amazon Prime verwendete Schaltfläche „Jetzt gratis testen“ war mit einem Zusatz in einem eigenen Textfeld „Danach kostenpflichtig“ versehen. Dieser Zusatz war nur in kleinerer und kontrastärmerer Schrift angezeigt. Das ist, so urteilte das Gericht, nicht gesetzeskonform.

Amazon erstattet diese Beträge jetzt auf Verlangen zurück. Betroffene Konsumentinnen und Konsumenten können sich bis zum 30. Juni 2019 beim Amazon-Kundenservice melden.

Sie erhalten, so berichtet die AK, die Preiserhöhung wahlweise auf das in Ihrem Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel zurück oder in Form eines 10 Jahre gültigen Amazon-Einkaufsgutscheins.

Gebühr für Zahlung mit Rechnung

Sollten Sie mit Rechnung gezahlt haben, können Sie die bislang von Amazon verrechnete Rechnungsgebühr von 1,51 Euro zurückfordern. Wenden Sie sich an den Amazon-Kundenservice. Zurück fordern können Sie alle Rechnungsentgelte, die Sie seit 1.11.2009 bezahlt haben.

Ausführliche Informationen und FAQ finden Sie auf: AK-Erfolg: Kundenfreundliche Lösung für Amazon-KundInnen

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